Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.118
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Wenn wir keine politischen Abwägungen
treffen dürfen, könnten wir uns hier alle abschaffen. Bgm. Willi sagt bei jeder Gelegenheit, dass man auf die ExpertInnen hören
soll, und deshalb habe ich mir erlaubt, auf
das Zitat hinzuweisen. Wenn das etwas zynisch war, entschuldige ich mich dafür. Es
ist aber interessant, wie empfindlich und
wehleidig manche Personen hier im Haus
werden, wenn man ihnen einen Spiegel vorhält.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Dr.in Krammer-Stark und StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, 2 Stimmen; bei Stimmenthaltung von GR Mag. Plach, StRin
Mag.a Mayr, GRin Heisz und Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 4 Stimmen;
gegen GRÜNE, Lebenswertes Innsbruck
{LI}, FRITZ, NEOS, ALI und GR Buchacher
14 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.11.2022 (Seite 1048) wird angenommen.
Das Ansuchen wird gemäß Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vom 02.02.2022, abgelehnt.
45.
MagIbk/39310/SP-PA-AL/1
AntragstellerInnen, Arzl, Bebauungsplanänderung
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
46.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.
GR-Sitzung 24.11.2022
46.1
MagIbk/41563/GfGR-AF/97/2022
Stadt Innsbruck, Unterbringung
von Geflüchteten (FPÖ)
Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage der FPÖ.
46.2
MagIbk/41563/GfGR-AF/98/2022
Wohnbebauung Campagne Reichenau, Besiedelung (FPÖ)
Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage der FPÖ.
47.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist keine dringenden Anträge
eingelangt sind.
48.
Einbringung von dringenden Anträgen gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
48.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/185/2022
Kostenlose Betreuung und Nachmittagsbetreuung für wohnungslose Kinder in Kindergärten und
Schulen (GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely und Mitunterzeichner stellt beiliegenden dringenden Antrag.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Die Dringlichkeit begründet sich dadurch, dass kein
Kind in der Stadt Innsbruck auch nur einen
Tag länger in dieser elenden Situation sein
soll.