Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.412

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
angemerkt, dass eine dementsprechende Recherche bezüglich der Verordnung aus dem
Jahr 1961 in der Mag.-Abt. V, Stadtmuseum/Stadtarchiv, erfolglos war, es aber so sein sollte,
dass das zuständige Amt im Stadtmagistrat über dementsprechende historische
Untertagen zur Beantwortung dieser Anfrage verfügt.
Aus der vorliegenden Verordnung ist auch nicht zu entnehmen, ob es sich beim Emile-Béthouart-Steg um einen Geh- und Radweg handelt etc. Es stellt sich selbstverständlich auch
die Frage, ob der Emile-Béthouart-Steg mit lediglich 223 cm Breite (ohne Geländer) überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, damit das Befahren des Stegs auch mit Fahrrädern gemäß Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender gesetzlicher Richtlinien möglich
ist. Dies ist nicht unwesentlich, da gegebenenfalls im Falle eines Unfalls die Stadt Innsbruck
haftet.
Frage 1:

Ist es richtig, dass die Verordnung ZI. Vl-1219/1961, vom 28.02.1961 vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossen wurde, zumal es damals noch keine Delegationsverordnung gab?

Antwort:

Nein.

Frage 2:

Wenn ja, wann erfolgte der Gemeinderatsbeschluss 1961? (Datum der Gemeinderatssitzung)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Ist es richtig, dass die gegenständliche Verordnung Vl-1219/1961 lediglich mittels
der Delegationsverordnung aufgehoben wurde?

Antwort:

Nein.

Frage 4:

Wenn ja, mit welcher Delegationsverordnung wurde die Verordnung Vl-1219/1961
aufgehoben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 5:

Wenn ja, war es mit entsprechender Delegationsverordnung möglich, generell vom
Gemeinderat beschlossene Verordnungen aufzuheben, also Gemeinderatsbeschlüsse?

Antwort:

-

Frage 6:

Wenn nein, ist die aktuelle Verordnung MagIbk/13252/SV-DVO/1-1 vom
17.12.2015 überhaupt rechtsgültig im Falle, dass man die mittels Gemeinderatsbeschluss beschlossene Verordnung nur mit einem Gemeinderatsbeschluss hätte
aufheben können?

Antwort:

Die aktuelle Verordnung ist rechtsgültig, da sie von der zuständigen Behörde,
nämlich der Bezirksverwaltungsbehörde, erlassen wurde.
Seite 2 von 3