Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.164

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~) In der Stadt seinen Wohnsitz hat, es sei denn dass er sich noch nicht ein Jahr in der Stadt
aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.
Diese Änderung entspricht der für alle anderen Gemeinden Tirols üblichen Texüerung
und kann somit ohne Befassung des Rechtsausschusse direkt an den Landesgesetzgeber
herangetragen werden.

1. Hat der Bürgermeister gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 2022 binnen einem Monat den Landesgesetzgeber ersucht die lnnsbrucker Wahlordnung wie zu ändern?
2. Wenn ja, wann hat der Bürgermeister den Landesgesetzgeber ersucht die lnnsbrucker
Wahlordnung zu ändern? (Datum)
3. Hat der Bürgermeister den Tiroler Landtag (Landesgesetzgeber) ersucht die lnnsbrucker
Wahlordnung zu ändern, und wenn ja, schriftlich oder mündlich?
4. Wenn der Bürgermeister nicht den Landesgesetzgeber ersucht hat die lnnsbrucker Wahlordnung zu ändern, wen konkret hat der Bürgermeister beim Land Tirol ersucht die lnnsbrucker Wahlordnung gemäß Gemeinderatsbeschluss zu ändern?
5. Wenn der Bürgermeister den Landesgesetzgeber ersucht hat die lnnsbrucker Wahlordnung zu ändern, mit welchem Ergebnis?
6. Wenn nein, warum hat der Bürgermeister den Landesgesetzgeber nicht gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 2022 ersucht die lnnsbrucker Wahlordnung binnen einem
Monat zu ändern?