Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.99
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Betrieb eines Fahrzeuges bei niederer
Drehzahl in einem hohen Gang.
Der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) wurde heute noch gar nicht angesprochen. Durch Tempo 30 km/h verlängern
sich die Fahr- und Umlaufzeiten des Linienverkehrs. Dadurch entsteht zusätzlicher
Fahrzeug- und Personalbedarf. Somit ergeben sich erhöhte Kosten für den ÖPNV. Ja,
das kann man politisch in Kauf nehmen,
aber darüber muss man eine Entscheidung
treffen.
In Bremen hat man im Jahr 2014 berechnet,
dass die Umstellung der Straßenbahn auf
Tempo 30 km/h € 270.000,-- pro Jahr mehr
kostet. In Hamburg liegen die Mehrkosten
im zweistelligen Millionenbereich. Ich kann
in Innsbruck nur die Reichenauer Straße als
Beispiel heranziehen. Diesbezüglich haben
wir die Daten von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) bekommen. Die Verordnung von Tempo
30 km/h würde sich dort mit einem Betrag
von € 85.000,-- niederschlagen. Die Mehrkosten können durch eine politische Entscheidung gedeckt werden. Jedoch darf
man nicht vergessen, dass die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Verkehrs zum Pkw
verschlechtert wird, denn der zusätzliche
Aufwand muss letztendlich von den NutzerInnen mitbezahlt werden.
Heute wurde auch noch ausgeführt, dass
die Einführung von Tempo 30 km/h den
Verkehr verringert. Das kann man pauschal
leider nicht so sagen. Eine Verringerung der
km/h-Beschränkung bedeutet nicht eindeutig eine Verringerung des Verkehrs. Vergangenen Sonntag gab es eine tolle Sendung
von Automobil im Fernsehen über Tempo
30 km/h in Paris, in der ganz eindeutig aufgezeigt wurde, dass der Verkehr dadurch
nicht abgenommen hat.
Das Thema Höhenstraße wurde auch von
der zuständigen Stadträtin angesprochen.
Im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität lag uns eine Stellungnahme der Polizei vor, dass es vor allem bergabwärts zu
erheblichen Problemen kommen würde,
wenn das Auto fast in der gleichen Geschwindigkeit wie die RadfahrerInnen unterwegs wäre.
Ich möchte noch erwähnen, was in den letzten vier Jahren dieser Gemeinderatsperiode
alles passiert ist. Wir haben vom Amt und
GR-Sitzung 24.03.2022
der zuständigen Stadträtin 21 Vorschläge
für eine Tempo-30 km/h-Einführung erhalten. Ich sehe das als eher wenig an. Sieben
Vorschläge erhielten eine Mehrheit. In der
Höhenstraße konnten wir uns bei einem
Schutzweg eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung vorstellen. Hier haben wir
auch mitgestimmt, denn die FußgängerInnen waren auf diesem Schutzweg einer Gefährdung ausgesetzt. Am Exerzierweg
konnten wir uns auch zu einer Begrenzung
der Geschwindigkeit durchringen.
Andere Vorschläge, wie Fürstenweg, Müllerstraße, Tschamlerstraße, MatthiasSchmid-Straße und Siebererstraße, bekamen von uns keine Zustimmung, weil es
keine polizeiliche Stellungnahme gab, dass
eine Notwendigkeit vorliegt bzw. dass erhöhte Unfallhäufigkeiten gegeben waren.
Diese Verordnungen fanden jedoch mit "Für
Innsbruck" (FI), SPÖ und den Innsbrucker
Grünen eine Mehrheit.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. Einiges
konnte klargestellt werden. Sicherheitsgewinnung, Lärmreduktion, Schadstoffe und
ÖPNV sind die Punkte, die wir kritisch sehen. Aus diesem Grund wird die Innsbrucker Volkspartei für ein generelles
Tempo 30 km/h in Innsbruck nicht zu haben
sein.
Bgm. Willi: Ich habe eine dringende Bitte:
Das Wort "gelogen" wird bitte nicht verwendet. Der Ausdruck kann nur gebraucht werden, wenn man die Unwahrheit nachweisen
kann. Sonst möchte ich das nicht hören.
GR Mag. Falch: Ich möchte dem Kollegen
GR Buchacher recht herzlich für den Antrag
danken, denn darin ist sehr viel Richtiges
und Wichtiges enthalten. Ich glaube, dass
wir alle der gleichen Meinung sind, dass die
Stadt Innsbruck ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau benötigt. Die Frage ist
nur, in welchem Bereich des Tempos dieses
liegt. Sprechen wir dabei von 30 km/h oder
50 km/h? Die kontroverse Diskussion zeigt
genau auf, dass diese Entscheidung nicht
leicht zu treffen ist.
Einerseits will man eine maximale Lebensqualität und Verkehrssicherheit haben, andererseits soll es keine Einschränkungen in
der Mobilität geben. Für mich ist es ganz
klar, dass Tempo 30 km/h in Wohnsiedlungen bzw. im Umfeld von Schulen und Kindergärten verordnet gehört. Das steht außer