Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.73
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- 64 -
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
27.
MagIbk/49418/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B63, Innenstadt, Bereich
zwischen Bürgerstraße, Maximilianstraße, Kaiser-Josef-Straße und
Anichstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
28.
MagIbk/53317/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B64, Innenstadt, Bereich Adamgasse 7a und Salurner
Straße 4 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN-B45), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 64 TROG 2022 zu beschließen.
GR-Sitzung 25.01.2023
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR Frei: Da wir prinzipiell gegen dieses
Projekt sind, sind wir natürlich auch gegen
die Garage.
GR Mag. Krackl: Das ist schade. Es betrifft
eine Liegenschaft der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), auf der wir selbst
eine Garage in unserem Gebäude errichten
können.
GR Frei: Man kann aber auch einfach am
Bahnhof vom Zug aussteigen.
StRin Mag.a Mayr: Ich möchte GR Frei darauf hinweisen, dass er gerade gegen eine
Radgarage stimmt.
GR Mag. Krackl: Ja, es handelt sich um
eine Fahrrad-Tiefgarage und ist ein tolles
Projekt.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023 wird angenommen.
29.
MagIbk/54347/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B65, Innenstadt, Bereich Amraser Straße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B53), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.