Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.74
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Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
30.
MagIbk/48266/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B47, Wilten, Bereich
zwischen Leopoldstraße, Franz-Fischer-Straße und Templstraße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B2, Nr. WI-B2/1 und
Nr. WI-B20), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
31.
MagIbk/53362/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B51, Witen, Bereich
Egger-Lienz-Straße 132 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B28), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.01.2023
32.
MagIbk/52625/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B41, Pradl, Bereich zwischen Köldererstraße, Burgenlandstraße, Dr.-Glatz-Straße, Pacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 63/gn), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 64 TROG 2022 zu beschließen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Es geht bei diesem Punkt um das Militärspital. Die Geschichte gestaltet sich etwas
schwierig aufgrund der Wettbewerbsvorgaben. Wir haben im Klub darüber sehr intensiv diskutiert, da wir damit nicht sehr glücklich sind. Ich darf mitteilen, dass FI gegen
diesen Bebauungsplan stimmen wird.
GR Kunst: Ich bin selbst beim Militär und
deshalb sehr froh darüber, dass dieser Bebauungsplan endlich durchgeht. Es mag
zwar Unstimmigkeiten gegeben haben, für
uns als Militär ist aber wichtig, dass die Soldaten ein neues Militärspital bekommen.
Wenn es stimmt, was ich gehört habe, wird
dieses Spital auch für Zivilpersonen offen
sein.
Natürlich muss es da eine Abklärung mit
dem Ministerium und der Stadt Innsbruck
geben. Ich bedanke mich aber, dass es
doch noch einen positiven Ausgang gibt, vor
allem bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, DI Dr. Andexlinger. Ich bin sehr stolz auf dieses neue
Militärspital.
GR Mag. Fritz: Ich teile zu 100 % die Einwände von GR Mag. Krackl gegen die Vorgangsweise des Ministeriums bei der Entwicklung eines Projekts zur Lösung der
Bauaufgabe. Dass das Militärspital erneuert
werden soll, GR Kunst, stellt niemand in