Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.75

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- 66 -

Frage. Man kann aber einen Entwurf mit einem kleinen Anflug von architektonischer
und städtebaulicher Sensibilität angehen,
oder nach dem BilligstbieterInnenprinzip irgendeinen Kasten hinstellen.
Die Vorgangsweise des Ministeriums wurde
von vielen Seiten kritisiert. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat versucht, das Beste daraus zu
machen. In der Schlussfolgerung bin ich
nicht der Meinung von GR Mag. Krackl. Wir
werden weiterhin dem notwendigen Bau zustimmen. Die Kritik an der Vorgangsweise
unterschreibe ich voll und ganz.
GR Mag. Krackl: Man muss manchmal
auch nicht so angenehme Punkte ansprechen.

34.

MagIbk/49046/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI-B49, Wilten, Bereich zwischen Südbahnstraße und Karmelitergasse, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum genannten Entwurf eingegangen. Die erforderliche privatrechtliche Vereinbarung liegt von
den Projektwerbenden unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss (gegen FI und NEOS,
9 Stimmen):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:

Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023 (Seite 65) wird angenommen.

Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.

33.

MagIbk/38077/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B47, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 14 und 16 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 100/r und
Nr. HA-B22), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum genannten Entwurf eingegangen. Die erforderliche privatrechtliche Vereinbarung liegt von
den Projektwerbenden unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.
GR-Sitzung 25.01.2023

35.

MagIbk/50562/SP-BB-WI/1
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. WI-B49/1, Wilten, Bereich Karmelitergasse 9, 13 und 13a, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum genannten Entwurf eingegangen. Die erforderliche privatrechtliche Vereinbarung liegt von
den Projektwerbenden unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.