Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.75
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GR Mag. Fritz hat schon angedeutet, dass
es nicht nur hier im Gemeinderat einige
Themen gibt, bei denen es heiß hergeht
und gestritten wird, sondern es auch im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss strittige Themen gegeben hat,
bei denen man sich nicht immer einig war.
Bei diesem Thema hat man aber immer eines im Fokus gehabt, und zwar, wenn das
Gesamtpaket stimmig ist, aber einzelne
Punkte nicht, dann springt man über seinen
Schatten und schafft ein Werk, das gültig ist
und mit dem in Zukunft alle gut arbeiten
können. Diesen Fokus haben alle Fraktionen, egal ob Kleinfraktionen oder Fraktionen, die im Stadtsenat vertreten sind, im
Hinterkopf behalten.
In diesem neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck wird eine Anlassgesetzgebung erfolgen. Aber eine Anlassgesetzgebung ist nicht immer etwas Negatives, GR Mag. Fritz. Wenn sich Dinge ändern, kann man im Laufe der Zeit draufkommen, dass etwas nicht optimal läuft. Das regulieren wiederum Gesetze. Und diese machen die Regeln für alle sichtbar. In diesem
neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) haben wir mit Definitionen
und Auslegungen versucht klarzustellen,
wie wir die Dinge als Mitglieder des Gemeinderates sehen.
Ich darf mich noch einmal bei allen bedanken, die mitgearbeitet haben. Speziell auch
bei GR Mag. Krackl. Ich war in der letzten
Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses urlaubsbedingt leider nicht anwesend, aber es kam bei dieser
wohl zu einer Meinungsverschiedenheit,
wann wir diese Novellierung eigentlich beschließen wollen.
Ich finde, dass vor der Sommerpause der
richtige Zeitpunkt für den Beschluss ist, damit auch das Land Tirol die notwendige Zeit
hat, sich das anzuschauen. Ich gehe einmal
davon aus, dass ein Stadtrecht nicht an einem Tag geprüft werden kann. Dafür wird
auch der Landtag seine Zeit brauchen, denn
letztendlich entscheidet dieser über unsere
Gesetzgebung. Ich hoffe stark, dass sich
die Mitglieder des Tiroler Landtages gut
überlegen, ob diese Dinge in der Landeshauptstadt Innsbruck Einzug finden sollen.
GR-Sitzung 13.07.2023
Ich gehe aber davon aus, dass das Land Tirol die Arbeit, die wir hier hineingesetzt haben, sieht, und dieser Antrag Früchte trägt.
Vielen Dank auch an die Mitarbeiter für die
tatkräftige Unterstützung sowie MDin
Mag.a Herlitschka, MSc, die bei jeder Sitzung dabei war und für die Verwaltung an
der Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) mitgewirkt
hat.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
GR Appler: Zwar wurde schon alles gesagt,
aber noch nicht von jedem und jeder. Ich
kann dem Gesagten von GR Mag. Fritz sehr
viel beipflichten. Ich bin nämlich ebenfalls
der Überzeugung, dass, auch wenn keiner/r
ganz zufrieden ist, es wohl nicht ganz so
weit fehlen wird.
Die Grundsatzüberarbeitung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
stand unter dem Tenor zu demokratisieren
und zu versuchen, den Ausgleich zwischen
den zwei direktgewählten Gefäßen zu bestärken. Also quasi Dinge, die man mit der
Einführung der Direktwahl des/der BürgermeisterIn im Groben vorbereitet hat, aber
man mit der Herstellung dieser Waffengleichheit noch nicht ganz fertig ist.
Ich glaube, dass ist uns in den meisten Fällen sehr gut gelungen, auch wenn GR
Mag. Fritz der Meinung ist, dass das eine oder andere vielleicht etwas zu überschießend sei. Es wurde bei der Ausarbeitung
immer an eine Rückfallebene gedacht. In einer funktionierenden Koalition ist das alles
ohnehin kein Thema und falls es da einmal
krachen sollte, dann gibt es ein Regelwerk,
wie es funktionieren und wie jedes Gefäß
seinen/ihren Anspruch wahren kann.
Es ist bestimmt der richtige Schritt eine Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vorzunehmen.
Davon bin ich überzeugt. Diese Maßnahme
basiert einerseits natürlich auf vielen Entscheidungen und deren Auswirkungen, die