Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.190
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(zu Punkt 39.8)
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StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
22. Feb. 2024
GRin Beatrix Klaus
GRin Maria-Magdalena Trink!
GRin Astrid Denz
lR- A-t/C,6ftoi.q
Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 19.02.2024
Antrag
betreffend die priorisierte Beobachtung des Fahrrad- und E-Scooter-Verkehrs
im Rahmen der Verkehrsüberwachung und Maßnahmen gegen Missstände im
Zuge der Verwendung von E-Scootern
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Herr
Bürgermeister
wird
beauftragt,
an
die
Verkehrsabteilung
des
Stadtpolizeikommandos Innsbruck mit dem Ersuchen einer verstärkten Beobachtung
des Fahrrad- und E-Scooter-Verkehrs im Rahmen der verkehrspolizeilichen
Überwachungstätigkeit heranzutreten.
2. Die zuständigen Dienststellen werden beauftragt, nach dem Beispiel der Stadt Linz
Maßnahmen gegen Missstände im Zuge der Verwendung von E-Scootern zu treffen,
insbesondere durch restriktive Vereinbarungen mit E-Scooter-Betreibern und die
Verordnung fixer Standplätze.
Begründung:
Der Schwerpunkt der verkehrspolizeilichen Überwachung liegt derzeit auf dem
Kraftfahrverkehr. Dabei wird übersehen, dass sich insbesondere auch viele Fahrrad- und EScooter-Fahrer sich nicht an die Bestimmungen der StVO 1960 bzw. darauf basierende
Verordnungen halten.
Besonders auffallend ist dabei etwa die gängige Missachtung der Fahrverbote in den
Fußgängerzonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt, in denen ab 10.30 Uhr ein allgemeines
Fahrverbot gilt. Auch das Fahren gegen Einbahnen, auf Gehsteigen und über Zebrastreifen,
die Missachtung roter Ampeln, oder das Nebeneinanderfahren am Radweg der lnnpromenade
erfreuen sich großer Popularität. Vorfälle dieser Art sind im Übrigen durch Bildaufnahmen
ausreichend belegt.
Leider werden solche Verstöße gegen Verkehrsregeln durch Rad- und E-Scooter-Fahrer
seitens der verantwortlichen Entscheidungsträger nach wie vor als Kavaliersdelikt betrachtet,
dies wohl in der irrigen Annahme, dass von solchen Erscheinungen keine Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer ausgeht. Das Gegenteil ist jedoch der Fall - gerade Fußgänger sind der
latenten Gefahr auch schwerer Verletzungen ausgesetzt.
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