Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.98
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Mit der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
Empfehlung entsprochen wird und dies bereits bei der Übernahme eines ausgebildeten Lehrlings (zur Zeit der Einschau im Präsenzdienst) umgesetzt sei. Ein entsprechender Nachweis wurde der Kontrollabteilung nicht übermittelt. Die Kontrollabteilung hielt daher an ihrer Empfehlung fest.
In der diesjährigen Follow up – Einschau übermittelte der Alpenzoo der Kontrollabteilung eine Ergänzung vom 03.10.2023 zu den (internen) Vorrückungsrichtlinien,
welche die Zeiten der Lehre für die Einstufung berücksichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei einem Dienstnehmer, der eine Karenzstelle ab Juni 2022 antrat, war auffällig,
dass in diesem Fall (und auch bei weiteren Stichproben) kein sog. Dienstzettel gem.
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vorlag. Das AVRAG sieht in § 2
vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen hat. Falls ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, der alle Angaben eines Dienstzettels vollständig enthält, muss der Dienstzettel nicht ausgestellt werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde jedoch ebenfalls nicht abgeschlossen. Es wurde lediglich im Personalakt des Dienstnehmers bei der Berechnung des Gehalts handschriftlich vermerkt: „ab Juni 2020 fix angestellt bis Rückkehr NN“.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes nachzukommen, wobei aus Sicht der Kontrollabteilung
einem schriftlichen Dienstvertrag (speziell bei befristeten Dienstverträgen) der Vorzug zu geben ist.
Bei dem beschriebenen befristeten Dienstverhältnis empfahl die Kontrollabteilung
des Weiteren, einen schriftlichen Dienstvertrag (nachträglich) abzuschließen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ gab diesbezüglich in der Stellungnahme an,
bestehende Arbeitsverhältnisse zu verschriftlichen bzw. zukünftig schriftliche
Dienstverträge vorzusehen.
Im Zuge der Nachschau 2021 wurden der Kontrollabteilung diesbezüglich keine Unterlagen übermittelt, da für den Abschluss von Dienstverträgen im Alpenzoo die Zustimmung des Betriebsrates nötig sei und aufgrund einer langfristen Erkrankung des
Vorsitzenden nicht möglich war. Dies soll jedoch schnellstmöglich nachgeholt werden.
Mit der Stellungnahme seitens des Alpenzoos im Follow up 2022 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Erstellung und die entsprechenden Abstimmungen
als Jahresziel für 2023 aufgenommen worden sind, da sich die äußeren Umstände
(Lockdown/Corona) nun beruhigt hätten.
Die Abfrage für das Jahr 2023 ergab, dass laut Alpenzoo die Dienstverträge noch in
Ausarbeitung seien.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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