Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.99
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
47
Eine Ausnahme zum Besoldungssystem des Alpenzoos war beim Geschäftsführer
festzumachen. Mit dem derzeitigen Zoodirektor wurde ein auf fünf Jahre befristeter
Geschäftsführer-Dienstvertrag (erstmals von 01.01.2018 bis 31.12.2022) abgeschlossen. Eine wiederholte Bestellung als Geschäftsführer auf weitere fünf Jahre
ist jedoch möglich.
Das Entgelt erhöht sich vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 im Ausmaß der Änderung des Ausgangsbetrages.
Ungeachtet dieser Bestimmung war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen nachzuvollziehen, dass das Gehalt des Geschäftsführers seit Beginn des
Dienstverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Prüfeinschau mehrere Erhöhungen erfuhr.
Laut Protokoll der Präsidiumssitzung vom 06.07.2018 wurde das Gehalt des
Geschäftsführers erstmals auf Vorschlag des Präsidenten ab Juli 2018 erhöht,
wobei die Steigerung rd. 10 % des ursprünglichen Ausgangsbetrages entsprach.
Anlässlich der Bestellung des neuen Direktors (01.01.2018) wurde auch die Bestellung eines langjährigen Mitarbeiters als Stellvertreter angedacht. Aufgrund einer
vom nunmehrigen Direktor initiierten Neustrukturierung ist laut dem vorliegenden
Protokoll ein Führungsteam gebildet worden, dem – neben einer weiteren
Kuratorin – auch der angesprochene langjährige Mitarbeiter (ebenfalls Kurator) angehört. Dieser Dienstnehmer erhielt eine mit 01.01.2018 rückwirkende Gehaltserhöhung, indem er in eine höhere Dienstklasse eingestuft wurde.
In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass mit dem vorerwähnten Dienstnehmer des sog. Führungsteams kein Dienstvertrag vorlag. Darüber hinaus lag auch keine schriftliche Kompetenzverteilung des Führungsteams
vor.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, mit dem angesprochenen langjährigen Dienstnehmer einen Dienstvertrag zu unterzeichnen und zusätzlich die Kompetenzen und
Aufgaben des sog. Führungsteams schriftlich festzulegen.
Die Follow up – Einschau 2021 zeigte, dass im aufgezeigten Fall kein Dienstvertrag
unterfertigt wurde, da der Betriebsrat aufgrund der bereits erwähnten Erkrankung
des Vorsitzenden nicht handlungsfähig war.
Auch zu dieser Textziffer wurde der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2022 kommuniziert, dass die Verträge als Jahresziel 2023 vermerkt wurden.
Wie bereits in der vorherigen Textziffer zur Stellungnahme der Follow up – Einschau
2023 erwähnt worden ist, sind die Dienstverträge noch in Ausarbeitung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
35