Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.229
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(zu Punkt 51.3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.07.2020
Beirat für Großprojekte, Einsetzung; Zahl GfGR/178/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 25.06.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.06.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck eine Anfrage bezüglich "Beirat für Großprojekte" an den Bürgermeister zu stellen.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat bei der Gemeinderatssitzung am 18.07.2019 einstimmig beschlossen:
"Zl. IV 8993/2019, Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
1. Der Gemeinderat beschließt den Einsatz einer begleitenden Kontrolle bei Großprojekten, die mithilfe von Finanzmitteln der Landeshauptstadt Innsbruck realisiert werden. Als Großprojekte werden dabei Projekte jeglicher Art angesehen, bei denen städtische Finanzmittel von mindestens € 5 Mio. eingesetzt werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Projekte von der Stadt Innsbruck selbst, von direkten/indirekten Beteiligungsgesellschaften oder von Dritten (z. B. Vereinen) umgesetzt werden.
2. Die begleitende Kontrolle ist zur Vermeidung einer Selbstkontrolle zwingend von einem unabhängigen externen Auftragnehmer durchzuführen. Die Kosten für die begleitende Kontrolle sind bereits in der Projektvorbereitungsphase getrennt von den Projektkosten anzusetzen und im städtischen Budget zu berücksichtigen, sofern zu erwarten ist, dass die Gesamtkosten für das Projekt den in Punkt 1 festgesetzten
Schwellenwert überschreiten werden.
3. Die begleitende Kontrolle ist bereits so frühzeitig im Projektablauf einzusetzen, dass
die Planung des Bauvorhabens, die Durchführung eines allfälligen Architekturwettbewerbes sowie das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergaben extern überwacht wer-