Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.141
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
19. Juni 201!
NEOS Innsbruck, 19.06.2019 DKN
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(zu Punkt 29.8)
Anfrage gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptst adt Innsbruck idgF)
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely richtet hiermit an den Bürgermeister
gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates erneut nachstehende
ANFRAGE
betreffend die Schulautonomen Finanzmittel 2019.
Gefragt war der Index (siehe folgenden Worttext der Anfrage vom 29.05.2019):
„Rechnungsgrundlage des Schulbudgets ist der Voranschlag der Stadt Innsbruck 2018 in
Zusammenschau mit den Schülerzahlen (Stichtag 01.10.2017)" aus den Allgemeinen Richtlinien für
die städtischen Pflichtschulen, Stand September 2018.
Bitte um genaue Aufschlüsselung, wie sich die Schulautonomen Finanzmittel für einen Schulstandort
betreffend das Jahr 2019 berechnen {Index),
aufgeschlüsselt nach VS, NMS, SS, PTS,
mit und ohne Schulische Nachmittagsbetreuung.
Wie lautet die Kopfquote pro Schüler_in für die Berechnung der Schulbudgets?
Gibt es bezüglich dieses Index Unterschiede zwischen den Schultypen?
Die Fragestellerin begehrt ausdrücklich die Anfragebeantwor tung durch den
Bürgermeister und bedankt sich im Voraus.
NEOS Innsbruck- Ka iserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
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