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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.186

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Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

1.

Wird die Beeinträchtigung durch deutlich mehr Lärm durch, laut Beantwortung meiner
Anfrage

vom

10.10.2019,

die

sieben

in

Betrieb

befindlichen,

neu

gelieferten

Fahrzeuggarnituren, in Kürze zur Gänze behoben sein?
2.

Wenn nein, wa rum nicht?

3. Wenn nein, wo liegt die Ursache, dass zwar nach einigen Monaten eine Verbesserung
erreicht werden konnte, j edoch im Vergleich zu anderen, bestehenden Garnituren ex 2007,
keine gleichwertige Lärm - und Erschütterungsemission hergestellt werden kann?
4. Wenn j a, bis wann?
5. Wurden neben den Rädern der neuen Straßenbahngarnituren mittlerweile noch weitere
Auslöser für die Erschütterungen gefunden?
6.

Wie viele Anra iner haben sich mittlerweile über den Lärm beschwert?

7. Wie viele Anrainer haben mittlerweile Schäden gemeldet?

8. Erhä lt der Käufer (IVB bzw. Stadt Innsbruck) einen Preisnachlass/ eine Rückvergütung für die,
laut Beantwortung meiner Anfrage vom

10.10.2019, mit Softwarefehler gelieferten

Straßenbahngarnituren?
9.

Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn ja, in welcher Höhe?
11. Wenn ja, wie wird diese „Gutschrift" weiter investiert?
12. Wenn ja, wird dieses Geld für Schäden, die im Rahmen der neuen Straßenbahnführung den
Anrainern entstanden sind, verwendet?
13. Wenn ja, wird dieses Geld für Maßnahmen verwendet, um Verbesserungen in der
Gleisführung herzustellen, dort wo die entsprechenden Erschütterungsdämmvorkehrungen
nicht erfolgt sind?
14. Werden durch den Produzenten (Bombardier) auch alle zusätzlichen Ausgaben, wie zB für
Expertisen, Fehlerquellensuche, Belastungsnachmessungen usw. abgedeckt?

15. Werden weitere „Bombardier-Fahrzeuggarnituren" der neuen Generation angeschafft bzw.
geliefert?
16. Wenn ja, auf welchen Strecken werden diese eingesetzt?
17. Wenn ja, wird es durch diese neuen Garnituren auch wieder wochenlang zu massiven Lärmund Erschütterungsbeeinträcht igungen der Anrainer kommen?