Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 07-April-Fortsetzung.pdf

- S.6

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- 332 -

Beschluss (einstimmig):
Der von GR Praxmarer und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 24.2.2011 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
1.4

I-OEF 19/2011
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Erlassung einer Verordnung
mit dem Inkrafttreten der Novelle
der Tiroler Bauordnung (TBO)
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Im Wesentlichen geht es
darum, dass die Tiroler Bauordnung (TBO)
eine Novelle erfahren hat, wonach nicht
nur ausreichend Autoabstellplätze in privaten Häusern vorzusehen sind, sondern
auch Fahrradstellplätze. Das sollte von der
Stadt Innsbruck so schnell wie möglich
übernommen werden.

erreichen. Das ist dort in vielen Fällen
nicht mehr gegeben. Insbesonders betrifft
das die Linie "O". Deshalb wäre die
Errichtung dieser Haltestellen notwendig.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Mayr: Selbstverständlich bin
ich für eine Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung. Mich irritiert es zwar, da ich vor einer halben Stunde gehört habe, dass die untere Reichenauer Straße eine "Pampa" ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GRin
Mag.a Mayr, das werden wir alles lösen.)
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 24.2.2011 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

Ich ersuche, den

Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 24.2.2011 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
1.5

I-OEF 20/2011
Kreuzung Reichenauer Straße General-Eccher-Straße - Radetzkystraße, Errichtung von beidseitigen Haltestellen für die Linie "O" (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich habe das bereits ausreichend begründet. Es ist wichtig, dass
der Öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) so nahe wie möglich an den
Menschen ist. In diesem Bereich befindet
sich die Wohnanlage "Lodenareal" und
das dritte Olympische Dorf (O 3).
Bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) besteht die
Regel, dass es innerhalb von 300 Metern
möglich sein muss, eine Haltestelle zu

1.6

I-OEF 21/2011
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), kostenloses Halbjahresticket für Seniorinnen bzw. Senioren ab dem 80. Lebensjahr, Einführung von Kurzstreckentarifen
(GR Hitzl)

GR Hitzl: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Pitscheider: Ich bitte um getrennte Abstimmung zu Punkt 1. und
Punkt 2.
Zu Punkt 1.: Nur weil man achtzig Jahre
alt ist, heißt das für mich überhaupt noch
nichts.
Zu Punkt 2.: Diesen Punkt finde ich grundvernünftig und er sollte geprüft werden.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich soll verhandeln? Ich verhandle getrennt.)
(Bgm.-Stellv. Gruber: Hier muss ein zweiter Antrag gestellt werden.)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Sind die beinahe € 300.000,-- welche die Stadt Innsbruck für sozial verträgliche Tarife inves-

GR-Sitzung 19.5.2011 (Fortsetzung der am 14.4.2011 vertagten Punkte)