Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.15

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-8-

Man beachte auch die Zunahme der LKWFahrten über den Brenner, die bereits schon
wieder jenen Wert wie vor der COVID-19Pandemie erreicht haben. Die Zahl steigt
sogar noch an. Ich frage mich, ob grüne
Verkehrspolitik im Land Tirol und in der
Stadt Innsbruck zielführend ist? Scheinbar
nicht, denn es passiert genau das Gegenteil.
Anstatt die Beeinflussung von fremd verursachten Belastungen anzugehen, ärgern
Teile dieses Gemeinderates lieber die Innsbrucker Bevölkerung, die ein Auto ihr Eigen
nennen.
Um ein Thema anzusprechen, das aktuell
gerade wieder an Brisanz gewinnt, möchte
ich auf die Anwohnerparkkarten zu sprechen kommen. In letzter Zeit - ich nenne
den Zeitraum drei bis vier Monate - vermehren sich die Beschwerden hinsichtlich der
Ablehnung von solchen Ansuchen. Menschen, die bereits acht bis zehn Jahre im
Besitz einer solchen Karte sind, bekommen
plötzlich eine Ablehnung.
In der Stadt Innsbruck kostet eine Anwohnerparkkarte laut der Homepage vom
20.01.2022 - ausgenommen in der grünen
Zone - mit allen Gebühren, die entrichtet
werden müssen, € 244,42.
(StRin Mag.a Schwarzl: Für zwei Jahre.)
So ist es. Nun sollen die Antragsteller, die
schon jahrelang im Besitz einer solchen Anwohnerparkkarte sind, plötzlich private Stellplätze anmieten, die oft € 80,-- im Monat
kosten. Das ist im Stadtteil Pradl bereits der
Fall.
(StRin Mag.a Schwarzl: Weil es oberirdisch
zu billig ist.)
StRin Mag.a Schwarzl, Sie können auch eine
Wortmeldung anmelden, daher würde ich
Sie bitten, mich nicht dauernd zu unterbrechen. Danke.
Aber auch Parkplätze im Freien, im Eichhof
wurden angeboten, für die € 40,-- pro Monat
zu bezahlen sind. Das heißt, dass die Kosten ein Vielfaches von dem übersteigen,
das bisher von den Autofahrern für die Anwohnerparkkarte bezahlt werden musste.
Man muss meines Erachtens schon prüfen,
wofür die Menschen ein Auto benötigen. Alleinlebende, die Familie haben und ihre Kinder führen müssen, können nicht immer den
GR-Sitzung 26.01.2022

öffentlichen Verkehr benützen, weil dieser
oft nicht die beste Wahl ist. Zudem nützen
viele das Auto, um zur Arbeit zu kommen.
Allerdings gibt es auch noch die Gruppe von
Menschen, die sich das Leben in der Stadt
Innsbruck nicht mehr leisten kann und auf
jeden Cent angewiesen ist.
Oft macht mich die Begründung, warum Anwohnerparkkarten nicht mehr genehmigt
werden, stutzig. Man beruft sich auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes und
hat eine eigenartige Auslegung.
(StRin Mag.a Schwarzl: Oberster Gerichtshof
{OGH}.)
In dem Urteil steht, dass die Wohnhausanlage gemeint ist. Wir haben trotzdem noch,
teilweise in Akten des Stadtsenates aus Dezember 2021, Werte mit 300 m festgeschrieben, die sich ganz klar auf die Tiroler
Bauordnung (TBO) beziehen.
Das Gericht hat ganz klar Folgendes festgestellt. Ich darf zitieren:
"Die belangte Behörde argumentiert in dem
angefochtenen Bescheid auch mit § 8
Abs. 1 TBO 2001, der von der Abstellmöglichkeit beim Neubau von Gebäuden und
bei der Errichtung sonstiger baulicher Anlagen handelt. Da diese Bestimmung keinen
Maßstab für die Beurteilung des persönlichen Interesses nach § 45 Abs. 4 STVO bildet, konnte die sich auf § 8 Abs. 1 der TBO
beziehende Beschwerdeausführung außer
Betracht bleiben."
Das heißt, dass wir endlich damit aufhören
müssen, Dinge in Akten zu schreiben, bei
denen das Gericht klar festgestellt hat, dass
diese nicht heranzuziehen sind. Ich möchte
hier ausführen, dass die TBO einen ganz
anderen Regelungsgegenstand hat und
nicht zu berücksichtigen ist.
Wenn es Gründe gibt, eine Anwohnerparkkarte zu versagen, dann muss man sie anführen, aber nicht jene, die laut Gericht nicht
zu nennen sind. Der Passus stammt aus
der Rechtsdatenbank und daher gehe ich
auch davon aus, dass er stimmt.
Weiters möchte ich noch ganz kurz auf die
Ampelschaltungen eingehen. Die guten alten Zeiten mit der "grünen Welle" - am Langen Weg freie Fahrt mit 50 km/h - sind Geschichte. Stattdessen werden politisch gesteuerte Ampelschaltungen angeordnet und