Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.74
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kerung nicht mehr transportierbar sein
wird. Ob sich dann die Leute ein Auto
leisten können oder nicht, ob sie noch
einen Parkstreifen brauchen oder nicht,
das kann man am Tag X entscheiden,
aber es ist gescheit, wenn man dafür
Vorsorge getroffen hat.
in
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Dengg
und GR Kunst; 2 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009 (Seite 424) wird angenommen.
28.
III 8687/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B7/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse, Uferstraße,
Dr.-Stumpf-Straße und Steinbockweg (teilweise als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 51/ch,
Zeichn. Nr. 3388), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006 (Nordteil)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 33 Stellungnahmen eingegangen. Sieben weitere Stellungnahmen
wurden später eingebracht. Alle Stellungnahmen wurden behandelt und liegen dem
Akt im Original/Kopie bei.
Der Bereich südlich des Mitterweges
wurde bereits im Gemeinderat beschlossen und ist seit 13.11.2008 rechtskräftig.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
hinsichtlich des Bereiches nördlich des
Mitterweges gegen die Breite des Mitterweges und der Exlgasse, gegen die
geplante Verlängerung der Rehgasse und
der Tiergartenstraße sowie gegen die
Straßenfluchtlinie an der Einmündung
"Alter Mitterweg" in die Exlgasse. Zudem
wurden die Baumassendichte und die
Bauhöhe im Bereich Tiergartenstraße 131
beeinsprucht.
Die Stellungnahmen wurden in mehreren
Berichten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss mehrfach und eingehend beraten.
Teilweise kann den Stellungnahmen
entsprochen werden, sodass Änderungen
in zwei Teilbereichen vorgesehen sind,
welche in einem neuen Ergänzenden
GR-Sitzung 18.6.2009
Bebauungsplanentwurf später vorgelegt
werden.
Deshalb wird der Beschluss des Bebauungsplanes mit verkleinertem Planungsbereich empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst und
2 FREI; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B7/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse,
Uferstraße, Dr.-Stumpf-Straße und
Steinbockweg (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51/ch, Zeichn.
Nr. 3388), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, jedoch nur im Bereich zwischen
Tiergartenstraße, Exlgasse, Mitterweg und
Steinbockweg und verkleinert um den
Bereich zwischen Steinbockweg, Tiergartenstraße, Rehgasse und Mitterweg sowie
die Gpn. 1807/1, 1807/2, 1807/3 und
3690/3, alle KG Hötting, mit der Bezeichnung Nr. HA - B7/1 Nord, wird beschlossen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Wurde bei
diesem Beschluss die Baugrenzlinie
mitberücksichtigt, denn sonst würde ich
einen Zusatzantrag stellen?
GR Ing. Krulis: Dieser Teil wurde
herausgenommen und der Bebauungsplan
wird für die nächste Sitzung vorbereitet.
Für das konkrete Projekt hat es zwei
Punkte gegeben. Einmal den Wunsch von
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer, dass das weitere
Abrücken des Baukörpers mit dieser
Baugrenzlinie, die über die Abstandsbestimmungen der Tiroler Bauordnung
(TBO) hinausgehen, festgeschrieben wird.
Das war auch das Angebot des Bauwerbers.
Ich habe angeregt, dass man überprüfen
soll, ob das Dachgeschoß ein Vollgeschoß
ist oder nicht, weil das aus der Modelldarstellung nicht klar ersichtlich war. Diese
zwei Punkte sind heute nicht Gegenstand
dieses Bebauungsplanes.