Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.81
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Spiel- und Grillplatzes diskutiert und die
Errichtung der Freizeitanlage Rossau
hätte zu einer Grillentlastung von Kranbebitten führen sollen. Leider wurde dieser
Zweck durch die konkrete Ausgestaltung
in der Rossau nicht erfüllt.
Darüber hinaus sollte angesichts der
Beliebtheit des Grillens im ganzen Land
ein ausreichendes Maß an öffentlichen
Grillplätzen zur Verfügung gestellt werden.
Schließlich sollen auch Menschen, die
nicht über einen eigenen Garten verfügen,
die Möglichkeit haben, dieser beliebten
Freizeitgestaltung nachgehen zu können,
ohne dass aufgrund fehlender Flächen ein
einzelner Spiel- und Grillplatz überfordert
wird.
30.3
I-OEF 93/2009
Notschlafstelle, Bereitstellung
von Finanzmitteln zur Ermöglichung eines ganzjährigen Betriebes im ehemaligen Landesbauhof (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird
ersucht, zu prüfen, inwieweit ein
ganzjähriger Betrieb der Innsbrucker
Notschlafstelle im ehemaligen Landesbauhof unter der Prämisse möglich ist, dass ein Rahmenvertrag mit
dem Betreiberverein abgeschlossen
wird, der gewährleistet, dass
a) keine Reservierungsmöglichkeit
bzw. kein "Bewohner-Status" für
die Obdachlosen ermöglicht wird,
e) die Notschlafstelle untertags in der
Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geschlossen bleibt.
2.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird
ersucht, zu prüfen, inwieweit mit dem
Land Tirol eine Verständigung hinsichtlich der Finanzierung eines ganzjährigen Betriebes der Innsbrucker
Notschlafstelle im ehemaligen Landesbauhof erreicht werden kann.
Kunst und Haager, beide e. h.
Die Stadt Innsbruck bietet mit der Städtischen Herberge und dem Alexihaus
obdachlosen Menschen insgesamt 150
betreute Schlafplätze an. Dennoch reicht
dieses Angebot in Anbetracht einer
steigenden Zahl von Obdachlosen nicht
aus. So wurde die Innsbrucker Notschlafstelle eingerichtet, für welche ein leer
stehendes Bürogebäude im ehemaligen
Landesbauhof umgebaut wurde.
Das Haus verfügt über bis zu dreißig
Schlafplätze in Mehrbettzimmern. Die
Zimmer sind mit einfachen Feldbetten und
Decken ausgestattet. Eine Küche mit
Aufenthaltsraum, ein Büroraum für das
Betreuungspersonal und Sanitärräume
vervollständigen das Angebot. Die
Notschlafstelle bietet von November bis
Ende März täglich (auch sonn- und
feiertags) von 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr des
folgenden Tages Unterkunft. Einlass und
Aufnahme von Obdachlosen erfolgen bis
23.00 Uhr. Die Betreuung wird durch zwei
Mitarbeiter pro Nacht sichergestellt. Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen der
Grundsicherung nach dem Aufteilungsschlüssel 65 % Land Tirol und 35 % Stadt
Innsbruck.
c) es in der Notschlafstelle keine
Verpflegung für die Obdachlosen
gibt,
Die Notschlafstelle ist als niederschwelliges Sozialprojekt konzipiert. Das bedeutet,
dass wohnungslose Menschen am Abend
kommen, ohne weitere bürokratische
Voraussetzungen übernachten und am
nächsten Morgen wieder gehen können.
Das Konzept der Notschlafstelle unterscheidet sich deutlich von dem anderer
sozialer Einrichtungen in Innsbruck.
d) ein durchgehender Nachtdienst
eingerichtet wird, der die Hausordnung und auch verhängte
Hausverbote konsequent durchsetzen wird,
So sind nicht nur keine Reservierungen
möglich, es kann auch kein Gepäck
deponiert werden, es gibt keine Verpflegung und untertags ist generell geschlossen. Nicht einmal einen Fernseher gibt es
b) die Obdachlosen in der Notschlafstelle kein Gepäck deponieren
dürfen,
GR-Sitzung 18.6.2009