Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
- S.52
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Kenntnisnahmen
des Stadtsenates in
Sachen erteilter
Betriebsanlagengenehmigungen –
Empfehlung
Bei der als Vorbereitung auf die gegenständliche Prüfung vorgenommenen Sichtung der Gemeinderats- und Stadtsenatsprotokolle waren
für die Kontrollabteilung einzelne Kenntnisnahmen des Stadtsenates in
Sachen erteilter Betriebsanlagengenehmigungen festzustellen. So
stimmte der Stadtsenat im prüfungsrelevanten Jahr 2014 bspw. in seinen Sitzungen vom 29.01.2014 und vom 23.04.2014 unter dem Protokolltitel „Erteilte Betriebsanlagengenehmigungen … ohne Anhörung
des Stadtsenates“ Aufstellungen des Amtes zu, welche die Bewilligungswerber und die bewilligten Vorhaben beinhalteten. Eine Rückfrage der Kontrollabteilung beim zuständigen Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen, auf welcher Grundlage die Befassung des
Stadtsenates erfolgt, brachte das Ergebnis, dass diese Vorgangsweise
offensichtlich aufgrund eines mündlichen Auftrages der „Stabstelle MD
vom 18.01.1999“ gepflegt werde.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist dem Stadtsenat gemäß
den Bestimmungen des IStR diesbezüglich keine Kompetenz (bzw.
Verpflichtung zur Kenntnisnahme) zugeschrieben. Die Kontrollabteilung
empfahl, diese praktizierte Gepflogenheit zu hinterfragen. Das Büro
des Magistratsdirektors verwies im Anhörungsverfahren darauf, dass
diese Vorgangsweise des Amtes aus Sicht der Magistratsdirektion beibehalten werden sollte, da dadurch eine wirtschaftspolitische Information der Stadtregierung erzielt werde.
Durchschnittliche
Durchlauf- bzw.
Bearbeitungszeiten –
Statistik des Landes
Tirol für das Jahr 2013
In Verbindung mit Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wurde vom zuständigen Referatsleiter
auf eine Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung verwiesen.
Der Kontrollabteilung wurde der Bericht des Landes Tirol für das Jahr
2013 zur Verfügung gestellt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass das
Land Tirol offensichtlich seit dem Jahr 2008 statistische Erfassungen
und Auswertungen der Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften im
gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren durchführt und vornimmt. In diesem Statistikbericht des Landes werden unter anderem
Themen wie Verfahrensdauer (samt allfälligen Verzögerungsgründen),
behördliche Überwachungstätigkeiten, Berufungsverfahren sowie allfällige Beschleunigungspotenziale analysiert. Das Referat Gewerbe und
Betriebsanlagen nahm an der vom Land Tirol angebotenen statistischen Erfassung und Auswertung im Jahr 2013 teil.
Die Statistik des Landes für das Jahr 2013 hält als Ergebnis (für alle
Bezirkshauptmannschaften inkl. der Stadt Innsbruck) zusammenfassend einige Punkte fest, welche von der Kontrollabteilung im gegenständlichen Bericht lediglich auszugsweise wiedergegeben wurden. Die
Kontrollabteilung merkte deutlich an, dass sich diese Aussagen auf das
gesamte erhobene Datenmaterial (9 Bezirksverwaltungsbehörden inkl.
jener der Stadt Innsbruck) beziehen. Der statistische Beitrag der Stadt
Innsbruck war gering (gemessen an der gemeldeten Anzahl des Aktenanfalles betrafen lediglich 4,30 % die Stadt Innsbruck). Die zusammenfassenden Ergebnisse der Landesstatistik sind für die Stadt Innsbruck daher vor diesem Hintergrund zu betrachten:
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Zl. KA-02966/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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