Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.56

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und durch die vorliegende Fassung,
welche stadtrechtsgemäß unterfertigt
wird, ersetzt. Damit werden im Wesentlichen die Leistungen des bisherigen
Pilotprojektes berücksichtigt und die
jährliche Subventionssumme von
€ 57.000,-- auf € 67.500,-- erhöht.
2.

Die Finanzierung der zusätzlich anfallenden Kosten von € 9.500,-- ist aus
den bestehenden Subventionstöpfen
zu bestreiten, solange diese noch nicht
erschöpft sind.

StR Pechlaner ist leider nicht anwesend. Ich
war vor kurzem mit ihm vor Ort. Wir haben
über dieses Projekt, vor allem über die entsprechenden Ausweitungen in Hötting-West
bei der Technik, gesprochen. Das ist durchaus sinnvoll.
StR Wanker: Es gibt vom Z6-Streetwork einen wunderbaren Bericht, den sich jedes
Mitglied des Gemeinderates durchlesen
sollte. Das ist darin wirklich hervorragend
aufgearbeitet. Wir werden diesem Punkt zustimmen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich darf ergänzen,
dass wir uns bei der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Gesellschaft
maßgeblich über das Z6-Streetwork unterhalten müssen. Ich darf auch auf diesen Bericht verweisen, der exzellent ausgeführt ist.
GRin Mag.a Yildirim: Ich darf mich im Namen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) dem Bericht der Frau Bürgermeisterin anschließen. StR Pechlaner
hat mir dazu die Unterlagen gegeben. Er
war von dem Projekt ganz begeistert und
hat mir gesagt, wie toll die Arbeit ist, die die
Z6-Streetworker bzw. Z6-Streetworkerinnen
durchführen. Das ist kein neues Modell.
In der Stadtmitte gibt es bereits so ein Projekt. Jenes Konzept, das seit ca. einem halben Jahr im ehemaligen Postgebäude in
Hötting-West umgesetzt wird, ist fantastisch
und für den immer größer werdenden Stadtteil eine echte Bereicherung mit sehr professionellen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern.
Ich darf noch einmal die Freude darüber
kundtun, dass dies ein erfolgreiches und tolles Projekt ist. Ich darf im Namen von
StR Pechlaner um Ihre Zustimmung bitten.

GR-Sitzung 27.02.2014

Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
29.01.2014 (Seite 115) wird angenommen.
18.

I-OEF 28/2013
Resolution zur Novellierung des
Glücksspielgesetzes

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben uns
in der gestrigen Sitzung des Stadtsenates
dafür entschieden, dass wir diesen Akt an
die Klubobleute weitergeben, sodass der
Gemeinderat insgesamt eine Resolution
beschließen kann. Dies geht auf einen Antrag der Liste Rudi Federspiel (RUDI) zurück.
Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass
wir eine Resolution für den Gemeinderat
ausarbeiten. Im Stadtsenat hatten wir die
entsprechende Vorlage. Ich kann dies so
verwenden, wenn im Gemeinderat eine Beschlussfassung mit großer Mehrheit erfolgt.
Es wird sich dadurch eine andere Bedeutung der Thematik ergeben.
Der Antrag des Stadtsenates vom
26.02.2014 lautet wie folgt:
Präambel
Glücksspiel kann zu Suchtverhalten und in
weiterer Folge zu mannigfaltigen Problemen
für die Betroffenen führen. Das von der Abteilung Soziales im Amt der Tiroler Landesregierung herausgegebene "Tiroler Suchtkonzept 2012" widmet sich dieser Problematik und stellt unter anderem fest, dass eine
stoffungebundene Abhängigkeit oder Störung der Impulskontrolle dann angenommen
wird, wenn ein bestimmtes Verhalten wiederholt als unwiderstehlich erlebt und befolgt wird. Dieses Verhalten führt letztlich
zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen. Das größte Gefährdungspotenzial
in dieser Hinsicht geht von Glücksspielautomaten, Sportwetten und - allerdings mit
deutlichem Abstand - den klassischen Casinospielen aus.
Um eine konsequente Unterbindung des illegalen Glücksspiels zu ermöglichen, werden die Mitglieder des Nationalrates, die
Landtagsabgeordneten des Landes Tirol
sowie der Österreichische Städtebund auf-