Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.23
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10.
Allgemeine Information über den
anstehenden Gesamtflächenwidmungsplan für Innsbruck
Bgm. Willi: Ich darf DIin Weidner von der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, begrüßen, die uns eine
Information über den anstehenden Gesamtflächenplan für die Stadt Innsbruck geben
wird.
DIin Weidner: Ich leite das Referat Raumplanung und Stadtentwicklung in der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration. Die heutige Präsentation dient
der Vorinformation für die anstehende Auflage des Gesamtflächenwidmungsplanes
für das ganze Stadtgebiet, damit bei der
Auflage des Planes die Hintergrundinformationen schon vorhanden sind.
Wenn einzelne Mitglieder des Gemeinderates dazu noch Fragen haben, können Sie
sich an mich bzw. mein Referat wenden, um
diese zu klären. Die Präsentation hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte im Herbst letzten Jahres schon
bekommen und hat damals gebeten, alle
Mitglieder des Gemeinderates darüber zu
informieren. Die Vorlage wurde nur geringfügig aktualisiert, da inzwischen einige Wochen vergangen sind. Inhaltlich ist die Information aber genau jene, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte bereits vorlag.
Grundsätzlich geht es bei dem Gesamtflächenwidmungsplan (GesFWP) darum, eine
Aufgabe zu erfüllen, die uns gesetzlich vorgegeben ist. Wir haben vor genau zwei Jahren das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) der Stadt Innsbruck fortgeschrieben, welches im März 2020 rechtskräftig
wurde. Es ist die Aufgabe der Gemeinden,
zwei Jahre nach dem ÖROKO den GesFWP neu zu fassen. Dieser Vorgabe kommen wir jetzt nach, indem wir wahrscheinlich im Feber- oder im März-Gemeinderat 2022 die Auflage beschließen lassen
möchten. Auf den genauen Zeitplan komme
ich noch zu sprechen.
Ich möchte kurz auf die Begriffsdefinition
bzw. die Erläuterung der formellen Vorgaben, die wir bei der Fortschreibung einzuhalten haben, eingehen. Wie wahrscheinlich
die meisten im Gemeinderat wissen, hat die
Stadt Innsbruck sehr viele verschiedene
GR-Sitzung 26.01.2022
Flächenwidmungspläne. Insgesamt sprechen wir von über 350, die über die Stadt
verteilt Geltung haben. Die ältesten Pläne
stammen noch aus dem Jahr 1954, aber es
gibt immer wieder neue, die nahezu bei jeder Sitzung des Gemeinderates teils zur
Auflage teils zur Erlassung beschlossen
werden.
Die verschiedenen Flächenwidmungspläne
sind teilweise noch analog erstellt worden
und bringen sehr viel Interpretationsnotwendigkeit mit sich. Aus den Plänen will man
die Rechtskraft für die jeweiligen EigentümerInnen ablesen bzw. die neuen digital erstellten Pläne alle in einem neuen Plan zusammenzufassen, um sie damit dem neuen
aktuellen Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) anzupassen.
Nicht nur, dass wir 350 Flächenwidmungspläne aus den verschiedensten Jahrzehnten
haben, sondern davon sind auch Raumordnungsgesetzesfassungen betroffen, die fast
40 verschiedene Novellen aufweisen. Das
heißt, dass sehr viel Interpretationsnotwendigkeit bzw. Übergangsbestimmungen bei
der Neufassung zu berücksichtigen sind.
Das Ziel oder die Aufgabe, die uns das Gesetz vorgibt, ist einen Flächenwidmungsplan
für die gesamte Stadt zu erstellen. Dabei
sollen die Widersprüche bzw. Adaptierungen der inhaltlichen Festlegungen an das
Gesetz - diese habe ich gerade erläutert also an die aktuelle Fassung des TROG angeglichen werden. Gleichzeitig sind auch
Widersprüche zum ÖROKO aufzuheben.
Ich habe bereits ausgeführt, dass das
ÖROKO vor zwei Jahren Rechtskraft erlangt hat. Der Flächenwidmungsplan darf
keine widersprüchlichen Inhalte festlegen.
Die Neufassung des Planes ist die Vorgabe
für den elektronischen Widmungsplan, der
nach der Rechtskraft des Gesamtflächenwidmungsplanes (GesFWP) am Ende des
Verfahrens steht und vom Land Tirol aus erstellt wird. Damit wird dann auch der GesFWP der Stadt Innsbruck auf der Seite des
Landes im Tiroler Rauminformationssystem
(TIRIS) rechtskräftig abrufbar sein können.
Im Sinne der Digitalisierungsoffensive des
Landes Tirol schließen wir uns mit dem
elektronischen Widmungsplan an.
Momentan sind Widmungen der Stadt Innsbruck auch schon im TIRIS einsehbar, allerdings haben sie noch keine Rechtskraft.