Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.58
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9.
IV 5596/2014
Haftung der Stadt Innsbruck für
ein Darlehen der Innsbrucker
Stadtbau GmbH zur Errichtung
des Seniorenwohn- und Pflegeheimes Olympisches Dorf bei der
Hypo Tirol Bank AG
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014:
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Ausfallshaftung nach § 1356 ABGB für die
Rückzahlung eines Darlehens mit einem
Gesamtnominale von € 9.515.050,-- (Darlehen Nr. 30353119789), besichert durch
Schuld- und Pfandbestellungsurkunde
(Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
100 vierteljährlichen Annuitätsraten, Zinssatz 0,85 %-Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, ohne Rundung mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, höchstens jedoch der Zinssatz gemäß
§ 6 TWFG 1991; die Zinssatzvereinbarung
gilt bis 31.12.2023, danach ist die Zinskondition neu zu verhandeln), das die Innsbrucker Stadtbau GmbH bei der Hypo Tirol
Bank AG zur Finanzierung des Wohn- und
Pflegeheimes Olympisches Dorf aufnimmt.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine
diesbezügliche Bürgschaftserklärung abzugeben und diese zu Gunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen, sowie die
Nachtragsvereinbarung zum Darlehensvertrag für Kto. Nr. 30353119789 zu bestätigen.
Ich musste, betreffend die Gesamtkosten
und die gesamte Finanzierung, nochmals
rückfragen.
Es handelt sich hier um die Maximalvariante
für diese Darlehensfinanzierung. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass wir mittels eines Baukostenzuschusses unsere
Miete reduzieren. Es ist eine Finanzierungsabfolge. Es handelt sich um das Maximalvolumen für das Darlehen.
Wir bekommen ja darüber hinaus für das
Passivhaus € 0,674 Mio., ein Wohnbauförderungsdarlehen von € 9,7 Mio. und - das
fehlt mir in der Aufstellung noch - einen Beitrag des Landes Tirol. Das sind Strukturgelder mit rund € 2,1 Mio.
Aber hier geht es nun um die Haftung für
die optimale Finanzierung.
GR-Sitzung 12.06.2014
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich möchte für
meine Person Enthaltung anmelden, wie
immer bei diesem Thema. Dies geschieht
aus inhaltlichen Gründen, aber nicht wegen
des Bauwerks: Das möchte ich dazusagen,
denn es ist wirklich toll und sehr gelungen!
GR Ofer: Ich möchte mich ebenfalls der
Stimme enthalten.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Wenn es keine
Wortmeldungen mehr gibt, darf ich diesen
Antrag mit den mündlichen Ergänzungen
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer zur Beschlussfassung bringen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung PIRAT und
GRin Dr.in Krammer-Stark; 2 Stimmen,
einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.06.2014 (Seite 465) wird angenommen.
10.
V 5830/2014
Nachnutzung der ehemaligen
Hungerburg-Talstation durch den
Verein Innsbrucker SchülerInnenbeirat
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014:
Die Stadt Innsbruck ist Leihnehmerin der
Liegenschaft Grundstück 1227 in EZ 1735,
Grundbuch 81113 Innsbruck. Die Stadt
Innsbruck überlässt dem Verein Innsbrucker
SchülerInnenbeirat, vertreten durch Obmann Daniel Schennach, das Objekt zur
unentgeltlichen Nutzung durch die Jugendszene. Dem vorliegenden Leihvertrag
wird die Zustimmung erteilt.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG) wird beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen gemäß
vorliegender Kostenschätzung umzusetzen.
Hierfür wird ein Nachtragskredit in Höhe von
€ 94.400,-- auf der Vp. 5/369000-775100,
Baukostenzuschuss IIG, Hungerburg Talstation - Umbau, bewilligt.
Die laufenden Kosten des Jahres 2014 sind
für die Monate September bis Dezember 2014 mit € 10.800,-- kalkuliert. Hinzu
kommen Erstinvestitionskosten in Höhe von
€ 9.500,--. Für diese Aufwendungen wird
eine Subvention bewilligt. Zur Bedeckung
wird auf der Vp. 1/259010-757370, laufende
Transferzahlungen, Förderung Jugendarbeit