Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.68
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gebe. Immer, wenn mich die Presse nach
einem Namen fragt, dann sage ich, dass
dieser nichts zur Sache tut. Das ist so.
Lieber GR Mag. Abwerzger, GR Mag. Stoll
hat gemeinsam mit StR Wanker und uns allen beschlossen, die Sitzungen um
08:15 Uhr abzuhalten. Das war nicht eine
Festlegung von mir, sondern alle waren
damit einverstanden. Ich kann nicht jedes
Mal eine andere Sitzungszeit festlegen.
(GR Mag. Abwerzger: Randzeiten!)
Welche Uhrzeit möchtest Du gerne - um
06:00 Uhr? Warum hast du das nicht gesagt?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Künftig am
Sonntag Mittag, denn da haben alle Zeit.)
Ich habe kein Problem damit. Ich halte mich
an die Ausführungen des Berichtes der
Kontrollabteilung. Sachlich bleibe ich dabei.
Es ist mir egal, was die anderen sagen, für
mich gehen die Objektivität und die Sachlichkeit vor. Das war ich immer und so bleibe ich auch jetzt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf wieder zur Frage zurückkommen. Bgm.Stellv. Kaufmann hat gerade die Compliance-Richtlinien des Stadtmagistrates Innsbruck zitiert. Ich darf MD-Stellv. Dr. Köfler,
der auch Mitglied der Arbeitsgruppe ist, fragen, ob wir beschließen könnten, dass bis
zur nächsten Sitzung des Gemeinderates
eine Lösung dieser Kassenfrage vorzulegen
ist? Kann das umgesetzt werden? Das wäre
ein Zusatzantrag, den ich stellen würde:
Bis zur Sitzung des Gemeinderates am
27.03.2014 ist die Gestion der Handkasse
nochmals vertieft hinsichtlich allfälliger
Compliance-Anforderungen sowie hinsichtlich allfälliger sozialversicherungsrechtlicher
Tatbestände zu prüfen, damit alles umfasst
wird.
Sollte es eine Verzögerung bei dieser Prüfung geben, ist zu begründen, warum die
Prüfung bis zur Sitzung des Gemeinderates
am 27.03.2014 nicht abgeschlossen ist.
Zudem wird der Auftrag an die Kontrollabteilung und die Mag.-Abt. I, Personalwesen,
gegeben, die Abwicklung der Brandsicherheitswache in der Arbeitsgruppe zu prüfen,
damit es zu keiner allfälligen Nachforderung
kommt. Wenn alles rechtens ist und keine
sozialversicherungsrechtlichen Themen
GR-Sitzung 27.02.2014
mehr aufscheinen, kann die Sache abgehandelt werden.
Mag.a Oppitz-Plörer, eigenhändig
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Als zuständiges
Regierungsmitglied darf ich mich in erster
Linie ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Kontrollabteilung bedanken. Die Vorgeschichte des Berichtes
der Kontrollabteilung stellt eine hervorragende Aufbereitung der Geschichte des
Feuerwehrwesens in der Stadt Innsbruck
zusammen. Das Dienstmodell, die Leistungsstatistik, die internen und externen
Geldflüsse auch innerhalb der Mag.-Abt. III,
Berufsfeuerwehr, bezüglich des Landesfeuerwehrverbandes, dies alles wird bearbeitet.
Dadurch wird es enorm erleichtert, das Modell der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, zu
verstehen. Wir geben doch sehr viel Geld
für das Feuerwehrwesen der Stadt Innsbruck aus.
Ich möchte doch ganz kurz inhaltliche Stellungnahmen zu einigen Themen abgeben.
Das betrifft die Brandsicherheitswachdienste. Ich möchte festhalten, dass der Stundensatz nach der Tarifordnung der Berufsfeuerwehr der Stadt Innsbruck mit € 30,-pro Stunde verrechnet wird. Es ist im Bericht der Kontrollabteilung festgehalten,
dass diese direkte Auszahlung an die Mitarbeiter schon vor der Prüfung eingestellt
wurde. Die Brandsicherheitswachdienste
wurden nur mehr über das städtische Lohnkonto ausbezahlt.
Hinsichtlich der Lohnnebenkosten haben wir
nächste Woche ein Gespräch bei Baudirektor Dipl.-Ing. Maizner vereinbart, an dem
Christian Kugler, ein Vertreter aus der Mag.Abt. I, Personalwesen, sowie ein Vertreter
der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, dazu
Stellung nehmen werden.
Ich bin jetzt aber froh, dass Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer diesen Zusatzantrag
gestellt hat, dass bis zur nächsten Sitzung
des Gemeinderates diesbezüglich die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Hinsichtlich der Prüfung der Zulagen darf
ich auch noch etwas ausführen. Die im Bericht der Kontrollabteilung dargestellten Zulagen betreffen die Bereitschaftsoffiziere
und die Dienstleiter. Wir haben vereinbart,
dass in einem Zeitraum von drei Monaten