Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.98

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- 419 -

lung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu Änderungen des Bebauungsplanes führen sollten.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B13, Saggen, Bereich
zwischen Claudiastraße, Conradstraße,
Falkstraße, Erzherzog-Eugen-Straße,
Schubertstraße, Goethestraße und Bienerstraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. SA-B1, Nr. SA-B11 und Nr. SA-B11/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
44.

MagIbk/22514/SP-BB-AM/1
Bebauungsplan Nr. AM-B22, Amras, Kreuzungsbereich PhilippineWelser-Straße und Wallpachgasse
sowie Bereich nördlich der
Gerhart-Hauptmann-Straße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM-B15 und Nr. AM-B15/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen sind unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 12.07.2018

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
Der Bebauungsplan Nr. AM-B22, Amras,
Kreuzungsbereich Philippine-Welser-Straße
und Wallpachgasse sowie Bereich nördlich
der Gerhart-Hauptmann-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B15 und
Nr. AM-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
45.

MagIbk/23393/SP-OE-Ö02Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RE-Ö39, Reichenau,
Bereich zwischen Reichenauer
Straße, Langer Weg und Radetzkystraße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Lassenberger und GR Kurz, 2 Stimmen),
das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. RE-Ö39, Reichenau, Bereich zwischen Reichenauer Straße, Langer Weg
und Radetzkystraße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2016, zu
beschließen.