Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.103
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Aus der ganzen Thematik können wir lernen, besser miteinander zu kommunizieren.
Dies ist angekommen und ich habe dies
den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in Aussicht gestellt.
Übrigens möchte ich mich speziell bei der
FPÖ für das gute Einvernehmen in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bedanken. Ich verstehe Eure Haltung. Ihr habt
bereits in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte dagegen gestimmt. Man muss
jetzt nicht ein Drama daraus machen. Ihr
wärt, unabhängig von der Informationslage,
dagegen gewesen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018 (Seite 420) wird angenommen.
46.
MagIbk/23392/SP-FW-RE/1
Flächenwidmungsplan Nr. REF13, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 80/gg), gemäß § 36
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Lassenberger und GR Kurz, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F13, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des
Flächenwidmungsplans Nr. 80/gg), gemäß
§ 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
47.
MagIbk/23365/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße Hegnerstraße, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Einwände konzentrieren sich auf die
Aspekte Dichte, Abstände und Verträglichkeit des Projektes.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Lassenberger und GR Kurz, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 12.07.2018