Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.115
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52.6
GfGR/54/2018
Hausschlüsselverwendung, Abänderung der Allgemeinen Richtlinien für städtische Pflichtschulen (GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Es geht um
die Programmierung der Chips und die Zeiten, wann die Schulen für die LehrerInnen
zum Arbeiten geöffnet werden können. Der
Antrag bezieht sich darauf, dass das Lehrpersonal an den Wochenenden nur in Ausnahmefällen in die Schulen darf. Diese Fälle
müssen begründet werden und das finde
ich nicht mehr zeitgemäß. Sehr viele Korrekturarbeiten abzuarbeiten, ist für die LehrerInnen in der Schule am besten möglich
und es sollte dementsprechend die Möglichkeit geben, dies dort zu erledigen.
Im Zuge dieses Antrages bin ich von verschiedenen Schulen angesprochen und auf
etwas Weiteres hingewiesen worden. Unter
der Woche sind die Öffnungszeiten der
Schulen von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Hierzu muss ich einen kurzen Exkurs machen.
Am Vormittag sowie am Nachmittag findet
Unterricht statt, weil viele Schulen Ganztages-Schulen sind. Nach dem Schulbetrieb
wird die Reinigung vollzogen.
Jedoch ist es überdies notwendig, vorbereitete Lernumgebungen für neue Unterrichtsformen zu schaffen. Die LehrerInnen machen dies gern in der Früh. Dabei bin ich
darauf aufmerksam gemacht worden, dass
es vorteilhaft wäre, wenn die Schulen bereits um 06:00 Uhr geöffnet wären und die
LehrerInnen eintreten könnten. Das funktioniert automatisch mit den Chips. Hierfür
habe ich einen Ergänzungsantrag mitgebracht. Ich ersuche, den
tungen. In den allgemeinen Richtlinien für
die städtischen Pflichtschulen geht es um
Haftungsfragen.
Nur an 50 % der Schulen haben wir einen
Schulwart. Bei den anderen erledigt dies die
Österreichische Wachdienst security GmbH & Co KG (ÖWD) mit einem Rundgang. Die Schulleitungen können anfragen,
ob sie das wollen.
Mit dieser Vorgangsweise können wir eine
Bewusstseinsbildung erzielen. Gleichzeitig
werfen sich hier gewisse Haftungsfragen
auf. In dem Moment, in dem die Chips für
den gesamten Lehrkörper bzw. für einzelne
LehrerInnen freigeschaltet werden, ist dies
mit Bewusstseinsbildung verknüpft. Ich bin
für die Zuweisung an den Stadtsenat, um es
dort näher zu beraten. Für den Abänderungsantrag "ab 06:00 Uhr" müssen wir
schauen, wie es der Stadtsenat mit den
Stellungnahmen der zuständigen Ämter
bewertet.
Bgm. Willi: Liegt der Ergänzungsantrag
auch schriftlich vor? Könnten wir diesen
einsehen bitte?
(Der Ergänzungsantrag wird dem Bürgermeister von GRin Mag.a Klingler-Newesely
vorgelegt.)
Ich lese die drei Zeilen aus dem Ergänzungsantrag vor:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
Punkt 8. der allgemeinen Richtlinien der
städtischen Pflichtschulen dahin geändert
wird, dass in Punkt 8.1 die "Zeit von Montag
bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
erweitert wird und die die Wortfolge in Ausnahmefällen am Wochenende entfällt." Das
ist die Ergänzung zu diesem Antrag.
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Um dies klarzustellen, lasse ich zuerst über
den Hauptantrag abstimmen.
StRin Mag.a Mayr: An der Schule von
GRin Mag.a Klingler-Newesely ist dies bereits möglich. Du hast per E-Mail bei der
zuständigen Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, bereits angesucht. Fünf LehrerInnen
an deiner Schule wollten es und ihrem
Wunsch wurde bereits nachgekommen.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung:
Wie ich das verstanden habe, werden Teile
von dem ersten Antrag abgeändert bzw.
ergänzt und somit ist es im Wesentlichen
ein Abänderungsantrag. Über diese Änderungen müsste vorher abgestimmt werden.
Dieser ist aber nicht so formuliert, dass wir
ihn jetzt beschließen können. Ich würde
GRin Mag.a Klingler-Newesely darum bitten,
dass sie den Abänderungsantrag zurückzieht und dem Stadtsenat zur Kenntnis
bringt, dass sie diese Änderungen wünsche.
Es gibt ganze Schulen, in denen es für alle
LehrerInnen freigeschalten wird. Für uns ist
es wichtig, dass dies nicht über die Köpfe
der SchulleiterInnen hinweg praktiziert wird,
sondern nur unter Einbindung der SchulleiGR-Sitzung 12.07.2018