Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.89
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ten. Man wird dann die Leute befragen, wie
es tatsächlich gewesen ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich sage
Ihnen, das ist wirklich ein schwieriges Thema.
GR Mag. Krackl: Wir haben über die Sache
nun schon öfters etwas gehört. Vielleicht
kann man im Stadtsenat prüfen, was jetzt
wirklich Stand der Dinge ist.
bruck die Forderung wahrscheinlich von
Mag.a Irene Labner zurückklagen müssen.
Das Ganze wird nicht so einfach sein.
Die Sache ist aber sicher nicht für den Gemeinderat geeignet. GR Dr. Stemeseder, es
ist festgehalten, dass Ihr den Anspruch
stellt. Unabhängig davon ist dieser Antrag
für die Stadt Innsbruck als auszahlende
Stelle der Parteienförderung von Interesse.
Es stimmt, was aus meiner Korrespondenz
mit Mag.a Irene Labner zitiert wurde. Das
war aber eine längere Konversation und es
ging dabei auch um andere Dinge. Ich habe
darin auch ausführlich darauf hingewiesen,
dass ich kein Jurist bin. Die Angelegenheit
kann aber wirklich einmal geprüft werden,
deshalb stelle ich
GR Dr. Stemeseder: Ich habe von Frau
Bürgermeisterin und von MD Dr. Holas den
Auftrag bekommen, die Angelegenheit dem
Gericht zu übergeben. Das habe ich gemacht. Aber eigentlich ist das ja schon eine
res judicata, eine entschiedene Sache. Der
Erste, der das gemacht hat, war Finanzdirektor Dr. Pühringer! Das haben wir schriftlich!
den Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
GR Grünbacher: In der Tat ist das wahrscheinlich eine rechtliche Frage, bei der es
schwierig wäre, sie hier im Gemeinderat zu
entscheiden. Deshalb werden wir uns der
Zuweisung an den Stadtsenat anschließen.
Wir haben damals die Regeln für die Parteienförderung klar festgelegt. Es wurde gesagt, dass 90 % des Betrages an die wahlwerbende Gruppe geht, die für die Wahlkampfkosten nachweislich aufgekommen
ist. Das kann ich hier als Mandatar nicht klären, wer das im vorliegenden Fall gewesen
ist.
Ich weiß nicht, ob der Stadtsenat das entscheiden kann oder doch besser das Zivilgericht. Wir hier sind aber sicher überfordert.
StR Gruber: Mit der Zuweisung an den
Stadtsenat kann ich mich anfreunden - in
dem Sinn, dass wir die Angelegenheit dort
besprechen. Wenn das aber gerichtsanhängig ist, warne ich, dass der Stadtsenat
dann einem Verfahren nicht vorgreifen
kann. Vielleicht kann man vorschlagen, zuerst das Gerichtsurteil abzuwarten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich würde
schon vorschlagen, das Thema dem Stadtsenat zuzuweisen. Ich weiß, dass bei uns
Dr. Crepaz und MD Dr. Holas schon mit
dieser Angelegenheit befasst sind. Eine
Auszahlung über einen Nachtragskredit wird
eher nicht möglich sein. Wenn es ein Ergebnis gibt, dann werden wir als Stadt InnsGR-Sitzung 27.02.2014
Der von GR Ofer in der Sitzung des Gemeinderates am 16.01.2014 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
40.2
I-OEF 5/2014
Kreuzung Schöpfstraße - Innrain,
neue Ampelregelung (GR Mag.
Dr. Überbacher)
GR Mag. Abwerzger: Alle, die diesen Bereich schon befahren haben, kennen die
Problematik. Von der Schöpfstraße kommend gibt es keine Ampelregelung, am Innrain schon. Es ist sehr schwierig, in den Innrain einzubiegen. Man muss sich richtiggehend vortasten, weil oft parkende Autos vor
dem Blumengeschäft die Sicht zusätzlich
erschweren. Es kommt daher immer wieder
zu gefährlichen Situationen, das habe ich
selbst schon erlebt.
Letztes Jahr gab es sogar einen tödlichen
Unfall einer Radfahrerin, die allerdings auch
unachtsam war. Wie mir die Chefin des Café-Bistro "Tyrolis", das dort angesiedelt ist,
bestätigt hat, kracht es an dieser Kreuzung
immer wieder. Deshalb bitte ich darum, sich
der Sache anzunehmen und eine Lösung im
Sinne der Sicherheit zu finden. Ich beantrage
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.