Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.91
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nötigte Grundstück nicht vorhanden war,
konnte dieser Betrag nicht verwendet werden.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Es
stimmt, dass sich der Antrag von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter auf den Bereich zwischen Schöpfstraße und Blasius-HueberStraße bezogen hat. Ich möchte allerdings
nur einen Teilabschnitt aufnehmen - aus
dem Grund, dass die Universität Innsbruck
(UNI) auf dem alten Universitätsgelände
ausbauen möchte.
An den Plänen ändert sich immer wieder
etwas. Ich möchte verhindern, dass wir etwas bauen, was dann damit nicht zusammenpasst. Deshalb möchte ich nur den Bereich bis zur Rechengasse einbeziehen. Wir
sind mit der Universität im permanenten
Gespräch. Wenn wir definitiv wissen, was
geschieht und wir auch den Bebauungsplan
vorliegen haben (ich glaube erst dann an
ein Bauvorhaben, wenn wirklich alle Unterlagen vorhanden sind), dann können wir
entsprechend weiterbauen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Dann bitte ich
aber darum, dass man den Abänderungsantrag so formuliert, dass an das Amt der Tiroler Landesregierung für den Ausbau des
gesamten Abschnitts herangetreten wird,
man aber vorrangig der Abschnitt bis zur
Rechengasse zu behandeln und voranzutreiben hat.
Nach Klärung der Ausbauarbeiten der Universität Innsbruck soll dann in weiterer Folge der nächste Abschnitt angegangen werden. Sonst sieht es so aus, als ob man bei
der Rechengasse aufhören möchte.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wäre
dann ein Abänderungsantrag zu diesem
Abänderungsantrag, den ich formulieren
müsste und der meine Zustimmung nicht
finden wird. Es gibt eine Prioritätensetzung.
Man muss einfach abwarten, was die Universität Innsbruck tatsächlich baut.
Wenn wir jetzt einmal den ersten Straßenabschnitt realisieren, dann haben wir schon
ca. 80 Prozent der Qualität dieses Ausbaus
erreicht. Das kann man relativ rasch erwirken. Die Abstimmung über den Bereich vor
der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
(ULB) mit allen Zuständigen wird sicher
nicht so einfach werden, daher könnten wir
GR-Sitzung 27.02.2014
dann die Ampelregelung in der Schöpfstraße erst irgendwann realisieren.
Möchtest Du also Deinen Abänderungsantrag aufrecht halten?
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich habe
grundsätzlich die Meinung vertreten, dass
das kein Abänderungsantrag ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das sehe ich
anders. Der Grundantrag bezieht sich im
Kern auf eine neue Ampelregelung an der
Kreuzung Schöpfstraße/Innrain. Nachdem
wir diese nicht unabhängig von den sich
weiter stadteinwärts bzw. stadtauswärts befindlichen Straßenstücken realisieren können, müssen diese mit einbezogen werden.
Für die Sicherheit der FußgängerInnen und
RadfahrerInnen ist das ganz wichtig. Deshalb lasse ich den Abänderungsantrag von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider zu.
Beschluss (einstimmig):
Der Abänderungsantrag von Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider (Seite 150) wird
angenommen.
40.3
I-OEF 6/2014
Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH, Auflösung
(GRin Gregoire)
GR Federspiel: Die Fakten sind bekannt
und im Bericht genau beschrieben. Deshalb
kann ich mich kurz fassen und beantrage
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ und
PIRAT; 7 Stimmen):
Der von GR Federspiel gestellte Antrag auf
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der von GRin Gregoire und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 16.01.2014 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach abgelehnt.