Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.155

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- 476 -

und Fundwesen, abgeben können, oder ob
sie den Weg ins Referat für "Melde- und
Einwohnerwesen, Passangelegenheiten"
suchen müssen. Eine derartige räumliche
Unterstützung könnte auch direkt vor der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen,
im Parterre der Rathausgalerien stattfinden
z. B. in einem von der Messe Innsbruck
ausgeliehenen Messestand, welcher dementsprechend adaptiert wird.
AIs Vorbild in Bezug auf "Formularservice"
sei hier unter anderem die Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, der Stadt Salzburg genannt, welche abseits eines informativen Informationsvideos auf einer eigenen
ausführlichen Website der Stadt Salzburg
die BürgerInnen über den eigenen Aufgabenbereich - im Gegensatz zur Stadt Innsbruck - informiert, wobei auf die kundenfreundlichen Öffnungszeiten hingewiesen
wird, welche gerade für Berufstätige von
Vorteil sind.
Eventuelle Mehrkosten für die Stadt Innsbruck halten sich in Grenzen und könnten
bei Bedarf von mehr Bediensteten für die
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen,
durch Personalrochaden innerhalb des
Stadtmagistrates Innsbruck verhindert werden.
Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen,
dass das Serviceangebot der Mag.-Abt. I,
Bürgerservice und Fundwesen, der Stadt
Innsbruck eine qualitative Aufwertung im
Sinne der BürgerInnen erhält, dahingehend,
dass ein Formularservice, eine Hilfestellung
beim Ausfüllen von Formularen behördenübergreifend angeboten, ein Rathauslotsendienst und ein Bürgertelefon bei der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen,
etc. eingeführt werden. Ebenso sollten die
Räumlichkeiten der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, der Stadt Innsbruck
temporär unterstützend bei der Abgabe von
Unterstützungserklärungen den MitarbeiterInnen des Referates "Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten" zur Verfügung gestellt werden, um den BürgerInnen die Abgabe von Unterstützungserklärungen zu erleichtern.
Depaoli, eigenhändig

GR-Sitzung 12.07.2018

56.11 GfGR/79/2018
Berufsfeuerwehr, Essenszuschuss für MitarbeiterInnen
(GR Depaoli)
GR Depaoli: Die MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr Innsbruck erhalten im Gegensatz zu allen anderen MitarbeiterInnen
der Stadt Innsbruck keinen Essenszuschuss.
Dies widerspricht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und stellt aus der Sicht des
Antragstellers eine Ungerechtigkeit dar,
welche sofort seitens der Stadt Innsbruck
abgestellt werden muss, und sich überhaupt
die Frage stellt, ob diese Ungerechtigkeit
den MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr
Innsbruck gegenüber verfassungsrechtlich
konform ist?
Es ist unverständlich, warum nur die MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr Innsbruck,
welche für die Innsbrucker Bevölkerung
tagtäglich ihre Leben und ihre Gesundheit
riskieren, keinen Essenszuschuss erhalten!
Finanziell stellt die Ausweitung der Essenszuschüsse für die Berufsfeuerwehr der
Stadt Innsbruck keine besondere Mehrbelastung dar, sodass ein geforderter expliziter Bedeckungsvorschlag für diesen Antrag
außer Diskussion steht.
Die Ausweitung der Essenzuschüsse für die
MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr Innsbruck würde auch eine dementsprechende
notwendige steigende Wertschätzung selbiger seitens des Innsbrucker Gemeinderates
signalisieren, welche nicht nur ein Lippenbekenntnis allgemein sein soll.
Es sollte im Sinne aller Innsbrucker GemeinderätInnen sein, dass alle MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck inklusive jene
der Berufsfeuerwehr Innsbruck im Jahr
2018 diesen Essenzuschuss erhalten bzw.
die seinerzeitigen Verhandlungsergebnisse
diesbezüglich, dementsprechend zeitgemäß, aufgrund der massiv angestiegenen
Lebenskosten in Innsbruck der letzten Jahre, erweitert werden.
Ich zitiere aus dem Protokoll des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 11.12.2008 zur Behandlung des Voranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2009 -1. Teil: