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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.93

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- 153 -

sche Dame, die da unten auf der Straße
steht, vor zwei Tagen einfach entschieden
hat, nach Tirol zu gehen? Wie sollte sie
denn herkommen? Stellt Euch doch einmal
der Realität und seid nicht so blauäugig!
Was ist denn mit Euch los?
Diskutiert doch einmal offen über das Thema und macht nicht immer gleich die
Scheuklappen zu, wenn man irgendetwas
sagt, wo man Personen nahetritt, die arm
sind. Da geht es nicht um die einzelne BettlerIn, die vor der Annasäule um Geld bittet,
sondern um die Hinterleute, die die Menschen von Bulgarien und Rumänien hierher
karren. Ihr habt in diesem Bereich ja offenbar keine Ahnung!
GR Heis: Ich wollte mich eigentlich nur beim
Thema Regionalbahn zu Wort melden.
Nachdem ich aber fast 40 Jahre lang Polizeibeamter war, auch hier in der Stadt Innsbruck, möchte ich auch zu dieser Sache etwas sagen.
Man kann natürlich über die Formulierung
des Antrags diskutieren. Das ist ja immer
so. Für Angelegenheiten rund um das Betteln ist das Landes-Polizeigesetz (L-PG)
maßgeblich. Es wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor Kurzem aufgehoben.
Wenn man es nicht auf eine aggressive
Weise macht, dann darf man laut neuem
Gesetz betteln.
Als PolizeibeamtIn hat man die Möglichkeit
der Wegweisung. Das kann man aber nur
im Falle des Vorliegens eines Tatbestandes
machen. Wenn jemand am Straßenrand
sitzt und bettelt, erfüllt das noch keinen Tatbestand.
Jetzt frage ich aber: Ist das für eine Tourismusstadt schön und gut, wenn in der MariaTheresien-Straße oder in der Altstadt alle
zehn Meter eine BettlerIn sitzt? (Aufregung
im Saal)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es kann sich
jede/r zu Wort melden! Meldet Euch einfach!)
Wir haben Sozialmärkte installiert. An die
Diskussion mit GRin Dr.in Pokorny-Reitter
kann ich mich noch gut erinnern. Diese
Märkte sind gut und wir brauchen sie, denn
die Armut wird weiter steigen. Daran sind
auch die PolitikerInnen mit schuld. Weil viele Menschen mit dem Geld nicht mehr auskommen, obwohl sie eine Arbeitsstelle haGR-Sitzung 27.02.2014

ben, gehen sie eben betteln. Gegen diese
Menschen kann man ja nichts haben.
Aber man muss schon abwägen, wo, wie
und aus welchen Gründen jemand auf der
Straße die Hand aufhält. Es ist ein Faktum,
dass bei uns ein teilweise organisiertes Betteln stattfindet.
(GR Mag. Jahn: Wo kommen denn die Leute her? Fallen die vom Himmel oder wie?)
Darf ich bitte ausreden? Sie können ruhig
bei der Polizei nachfragen!
Man hätte diesen Antrag dem Stadtsenat
zuweisen sollen mit der Bitte um Prüfung,
welche Möglichkeiten es gibt. Damals hat
man seitens des Landes Tirol den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen, dass
dieses Bettelverbotsgesetz bei uns novelliert werden muss. Daraufhin ist das geschehen.
Bei einer Prüfung wird festgestellt, was
überhaupt gemacht werden kann. Es kann
ohne Weiteres sein, dass sich herausstellt,
dass das, was wir wollen, nicht durchführbar
ist. Es ist aber auch möglich, dass herauskommt, dass man das Betteln in gewissen
Bereichen hintanhalten kann, damit es nicht
ausufert.
Daher ist es für mich unverständlich, dass
man den Antrag nicht dem Stadtsenat zuweist und zumindest einen Prüfantrag stellt.
Wie man diesen formuliert, kann man ja
gemeinsam beratschlagen. Mir ginge es nur
um eine Überprüfung unserer Möglichkeiten, das wäre mein Vorschlag.
StR Gruber: Ich möchte sachlich darstellen,
warum wir sowohl gegen die Prüfung sind
als auch inhaltlich den Antrag ablehnen.
Das Problem der BettlerInnen in der Stadt
Innsbruck wurde größer. Ich möchte aber
wissen, GR Federspiel, woher Du diese Sicherheit nimmst, dass es sich um Bettelorganisationen handelt? Dafür gibt es andere
Körperschaften in unserer Republik, die das
feststellen. Sonst ist das eine Art von Vorverurteilung, die ich nicht mittrage!
Ich habe ehrlich gesagt auch den Verdacht,
dass es gewisse Strukturen gibt, aber es ist
wie gesagt ein Verdacht. Aus der Bevölkerung weiß ich auch, dass manche Bettelnde
zum Teil ziemlich aggressiv auf die Menschen zugehen. Gegen dieses Problem
muss etwas unternommen werden - gemäß