Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.184
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Funktionsmatrix
Referat
Bezirksforstinspektion
Vertretung der Stadt Innsbruck als Antragstellerin in den zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Geschäftsordnung notwendigen
Verwaltungsverfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz, dem
Forstgesetz und dem Tiroler Jagdgesetz,
Forstfachliche Unterstützung und Beratung der Bürgermeisterin als
Substanzverwalterin von Gemeindegutsagrargemeinschaften, einschließlich der Berichterstattung an den Stadtsenat und Gemeinderat.
Für das Jahr 2016 verteilen sich laut Funktionsmatrix die zeitlichen
Ressourcen sowohl des dem Referat Bezirksforstinspektion als auch
dem Referat Land- und Forstwirtschaft zugeordneten Personals auf die
einzelnen Grundaufgaben, Sonstige Aufgaben und Fachaufgaben bzw.
Produkte (Bezirksforstinspektion, Erholungsraumbewirtschaftung und
Bewirtschaftung des Wald- und Almbesitzes sowie der städtischen
Eigenjagden) folgendermaßen:
Aus obiger Grafik ist ersichtlich, dass für die Grundaufgaben
rd. 43,50 % der gesamten Verwaltungsstunden im Referat Bezirksforstinspektion aufgewendet werden, wobei mehr als die Hälfte dieser
Zeitressourcen in allgemeine Administrationsaufgaben ohne Produktbezug, in Besprechungen und in die haushaltsmäßige Abwicklung fließen.
Die sonstigen Aufgaben binden ca. 5,50 % des Zeitvolumens, wozu die
Müllbeseitigung und Räumung von Wildbächen, Mitwirkung in behördlichen Verfahren und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen gehört.
Rund 51,00 % der Stundenkapazitäten jener drei hauptberuflich tätigen
Forstaufsichtsorgane (Waldaufseher), die dem Referat Bezirksforstinspektion zugeteilt sind, entfallen auf das einzige Produkt Bezirksforstinspektion. Wesentliche Inhalte bilden in diesem Zusammenhang die
Überwachung der forstgesetzlichen Bestimmungen im gesamten
Stadtgebiet sowie die Einhaltung der forsthygienischen Notwendigkeiten zur Vermeidung von forstgefährdetem Schädlingsbefall und Meldung von Übertretungen der gesetzlichen Vorgaben. Außerdem zählen
noch die Beratung der Waldbesitzer in Waldfachfragen und die Sachverständigentätigkeit bei forstrechtlichen Verfahren samt Kontrolle der
Bescheidauflagen dazu.
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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