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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.211

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Leitung der städtischen Eigenjagd Samertal betraut.
Jagdschutzorgan

Da die jagdrechtlichen Vorschriften eine Übertragung des erforderlichen Jagdschutzes auf den einzelnen Wildabschussnehmer explizit
untersagen, hat die Stadt Innsbruck einen Jagdaufseher als Jagdschutzorgan für das Eigenjagdgebiet Samertal zu bestellen.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Kontext darauf hin, dass auf
Grundlage des damaligen Jagdpachtvertrages, Zl. III-58/2005 die beiden Jagdpächter einvernehmlich mit dem derzeitigen Vorstand des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft die diesbezüglichen Vertragspunkte in Hinblick auf Jagdschutz und Jagdleitung, insbesondere Pkt. 7.2
und 7.3, per 01.04.2013 abänderten. Die früheren Jagdpächter erteilten
dem aktuellen Leiter des Referates Land- und Forstwirtschaft einerseits
die Vollmacht, die Abschusspläne gemäß TJG zu erstellen und einzureichen und andererseits den erforderlichen Jagdschutz für die Dauer
des Pachtverhältnisses (bis 31.03.2015) auszuüben. Die zuständige
Jagdbehörde bestätigte das betreffende Jagdschutzorgan mit Bescheid
vom 27.05.2013, Zl. MagIbk/3522/JA-SA/3 zum Jagdaufseher des seinerzeitigen verpachteten Jagdgebietes Samertal für die Dauer der Bestellung durch die einstigen Jagdausübungsberechtigten.
Mit dem zeitlichen Ablauf des damaligen Jagdpachtvertrages per
31.03.2015 ist nach Ansicht der Kontrollabteilung auch die einstige
Bestellung des städtischen Mitarbeiters zum Jagdaufseher des betreffenden Jagdreviers durch die früheren Jagdpächter obsolet geworden.
In Anlehnung an die jagdrechtlichen Bestimmungen hat die Bezirksverwaltungsbehörde die einstige Bestätigung zum Jagdaufseher zu
widerrufen, wenn das Jagdschutzorgan nach Beendigung des Pachtverhältnisses vom neuen Pächter oder dem Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) nicht neuerlich bestellt wird.
Mit Umstellung der Bewirtschaftungsform der städtischen Eigenjagd
Samertal – von der Jagdverpachtung auf Eigenbewirtschaftung samt
Verkauf von Wildabschusspaketen – hat nach Dafürhalten der Kontrollabteilung eine erneute Bestellung des städtischen Bediensteten
zum Jagdaufseher durch den diesbezüglichen Jagdleiter (Leiter des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft) zu erfolgen.
Hierzu teilte der zuständige Mitarbeiter der Jagdbehörde schriftlich der
Kontrollabteilung mit, dass der zuständige Jagdleiter den betreffenden
städtischen Bediensteten weiterhin mit dem erforderlichen Jagdschutz
betraute und dies der zuständigen Jagdbehörde mitteilte. Außerdem
sei dies auch in der Jagd- und Fischereianwendung Tirol (JAFAT) ersichtlich, dass der städtische Mitarbeiter seit 29.05.2013 (Tag der Vereidigung) als Jagdschutzorgan in der Eigenjagd Samertal weiterhin
gemeldet ist.

Abschussvertrag
Grubach

Die Kontrollabteilung nahm zudem in den zweiten Abschussvertrag
Grubach (Wildabschussvertrag) Einschau, welcher auch in der Sitzung
des Stadtsenates vom 14.01.2015 einstimmig beschlossen wurde. Beide Abschussverträge weisen durchwegs denselben Inhalt auf, und differieren im Wesentlichen bei der Anzahl der Wildabschüsse, Höhe des
jährlichen Entgeltes sowie bei der Erlegung der Kautionsleistung.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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