Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.216

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Einsichtnahme in
Abschusslisten
Samertal

Eine Einsichtnahme durch die Kontrollabteilung in die übermittelten
Abschusslisten des Jagdgebietes Samertal für 2015 und 2016 zeigte
jedoch, dass die Jagdaufsicht (bzw. der städtische Dienstnehmer) als
Erleger im Jagdgebiet Samertal aufschien. Im Jahr 2015 wurde er
zweimal (08. November 2015 und 15. Dezember 2015) und im Jahr
2016 einmal (02. November 2016) in die Rubrik „Erleger bzw. Finder“
der Abschussliste eingetragen und somit der Jagdbehörde gemeldet.

Abgleich Arbeitszeitaufzeichnungen

Aufgrund der vorliegenden Datumsangaben in den Abschusslisten
nahm die Kontrollabteilung eine Abgleichung mit den städtischen Arbeitszeitaufzeichnungen des Jagdschutzorgans vor. Beim Abschuss
am Dienstag den 15. Dezember 2015 und am Mittwoch den 02. November 2016 ist ein Dienstgang und somit eine Dienstzeit im Rahmen
des Dienstverhältnisses eingetragen worden. Für den Abschuss am
Sonntag den 08. November 2015 wurde hingegen keine Zeitaufzeichnung vorgenommen.

Einsichtnahme
Abschussliste Höttinger
Alpe und Abgleich
Arbeitszeitaufzeichnungen –
Empfehlung

Infolge der beschriebenen Auffälligkeiten bei der Eigenjagd Samertal
bezüglich der Zeitaufzeichnungen nahm die Kontrollabteilung eine Einsichtnahme der Arbeitszeitaufzeichnungen eines weiteren städtischen
Dienstnehmers und gleichzeitig Jagdaufsehers auf der verpachteten
Eigenjagd „Höttinger Alpe“ vor. Auch dieser Dienstnehmer wurde als
„Erleger“ gemeldet.
Die Kontrollabteilung überprüfte den eingetragenen Abschuss des Jahres 2016 mit den städtischen Arbeitszeitaufzeichnungen. Die Einschau
machte deutlich, dass die Erlegung des Wildes nicht in der Dienstzeit
erfolgte, da der Dienstnehmer an diesem Werktag (Mittwoch den 09.
November 2016) Urlaub im Ausmaß von 8 Stunden und 45 Minuten
(entspricht einem Arbeitstag) konsumierte. Eine dienstbezogene Arbeitszeitaufzeichnung erfolgte laut dem vorliegenden Datenmaterial an
diesem Tag nicht.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, ein verstärktes Augenmerk auf
die Zeitaufzeichnung zu legen. Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung eine Umsetzung der Empfehlung zugesagt.
5.5 Nebenbeschäftigung

Jagdbegleitung –
Empfehlung

Der städtische Dienstnehmer bzw. das Jagdschutzorgan der Eigenjagd
Samertal informierte die Kontrollabteilung in einem Gespräch auch
über eine von ihm vorgenommene Begleitung eines ortsunkundigen
Jägers im Samertal. Der städtische Mitarbeiter bzw. Begleiter unterrichtete die Kontrollabteilung davon, dass die Begleitung nicht im Sinne
einer Pirschführung gemäß TJG erfolgte und zudem der Abschusspaketnehmer (zusätzlich) anwesend war. Aufgrund der Abschussliste und
dem eingetragenen Erleger am 10. September 2016 konnte die geschilderte Begleitung diesem Datum zugeordnet werden.
Eine Abgleichung der Kontrollabteilung mit der Arbeitszeitaufzeichnung
und der Begleitung am Samstag den 10. September 2016 zeigte, dass
diesbezüglich keine Arbeitszeiterfassung des städtischen Dienstnehmers im dafür vorgesehenen EDV-Programm aufschien und daher die
Begleitung nicht im Rahmen der (städtischen) Dienstzeit erfolgte.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

35