Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.8
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8.
Zu TO-Punkt 46.1:
Stadt Innsbruck, Subventionsansuchen der Jahre 2010 bis 2015
(GR Mag. Jahn) (Zl. I-OEF 57/2015)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Am Beginn
einer Gemeinderatssitzung ist die Beantwortung der eingelangten Anfragen zu
übermitteln. GR Mag. Jahn hat diesmal eine
dringende Anfrage eingebracht, deren Beantwortung ich nicht vornehmen werde. Es
geht darum, alle Subventionsanträge der
letzten fünf Jahre, die in den verschiedenen
Magistratsabteilungen eingelangt sind, aufzuschlüsseln. Nach Rücksprache mit den
Ressortführenden - wobei vor dem
Jahr 2012 ja teilweise noch andere Personen tätig waren, die gar nicht mehr greifbar
sind - habe ich mich entschlossen, diese
Anfrage nicht zu behandeln. Es geht um
Auskünfte, wann die Subventionsansuchen
jeweils bearbeitet wurden bzw. um welche
Gesamtsumme es sich handelt. Begründet
wurde die Anfrage damit, dass eine höhere
Transparenz erreicht werden solle.
Nun noch ein Wort zur Größe des Beantwortungsaufwands. Allein in der Mag.Abt. V, wo Sport, Kultur und Bildung angesiedelt sind, wären es über tausend Ansuchen, die man aufarbeiten müsste. Ich werde meine MitarbeiterInnen nicht damit befassen. Man kann versuchen, das mit Hilfe
der Landesaufsicht durchzusetzen. Ich werde mich aber gegen so eine unnötige Arbeit
bis zuletzt wehren! Auch bin ich nicht bereit,
den MandatarInnen des Gemeinderates die
Arbeit abzunehmen, die sie in den Ausschüssen machen sollten.
Wir haben ein neues Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Es ist darin
vorgesehen, dass all jene, die nicht Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen sind,
gewisse Rechte haben. Das betrifft die Liste
Rudi Federspiel (RUDI), die Freiheitliche
Partei Österreichs (FPÖ), die INN Piraten
(PIRAT) und den Tiroler Seniorenbund. Sie
können Einsicht in die Unterlagen nehmen
und damit bekommt man Transparenz. Ich
bin nicht bereit, hier doppelte Arbeit zu machen.
Die Vorgänge sind allerdings schon transparent! Ich kann beispielsweise vom Kulturausschuss berichten. Hier werden auch die
Subventionsansuchen unter einem Betrag
von € 3.000,-- den Unterlagen beigelegt.
Die Mitglieder können somit in alle Vorgänge Einsicht nehmen. Ich weiß nicht, ob die
anderen gemeinderätlichen Ausschüsse
das auch so handhaben - jedenfalls hat
man im Kulturausschuss die Möglichkeit,
auf alle Subventionsansuchen zuzugreifen.
Soweit meine Erklärung, warum ich diese
dringende Anfrage nicht beantworte. Beim
Tagesordnungspunkt "Mitteilungen der Vorsitzenden" bin nur ich am Wort und muss
keine anderen Wortmeldungen zulassen.
Subventionsanträge zwischen € 3.000,-und € 10.000,-- werden im Stadtsenat beschlossen, diejenigen über einem Betrag
von € 10.000,-- kommen in den Gemeinderat. Alle Mitglieder können über die einzelnen Anträge Zusatzinformationen einholen,
wenn der Bedarf besteht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, wir diskutieren nicht darüber! Wir sind gerade bei
den "Mitteilungen der Vorsitzenden", da gibt
es keine Wortmeldungen. Ich habe inhaltlich
informiert und muss keine Diskussion zulassen.
Im Allgemeinen wird es wohl kein Kriterium
sein, wann ein Antragsschreiben eingegangen ist und wann es beantwortet wurde. Es
gibt eine Stadtregierung, die von der Innsbrucker Bevölkerung dafür bezahlt wird,
dass sie ordentlich arbeitet. Wenn das nicht
der Fall ist, dann haben die InnsbruckerInnen am Wahltag die Möglichkeit, entsprechend zu handeln. Wir werden also dafür
bezahlt, konkrete Arbeit zu verrichten. Wir
sind nicht nur eine Postsammelstelle!
GR-Sitzung 16.07.2015
StR Gruber: Zur Geschäftsordnung! Frau
Bürgermeisterin, wir können über Deine
Ausführungen später noch diskutieren. Du
hast sie nämlich beim falschen Tagesordnungspunkt getätigt.
StR Gruber: Die Möglichkeit zur Diskussion
gibt es aber dann beim Tagesordnungspunkt "Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen".
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, weil ich
die Anfrage zurückgewiesen und somit keine Beantwortung zugelassen habe. Also
kann das dort gar nicht zum Thema gemacht werden.
Wenn man sich beschweren will, dann soll
man wie gesagt zur Landesaufsicht gehen.
Diese wäre für meine Fehler zuständig.