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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.58

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- 466 -

Vereinbarung für die Jahre 2015 und 2016
ab. Daraus resultiert für die Stadt Innsbruck
eine Beteiligung an der Finanzierung in Höhe von € 125.000,-- für das Jahr 2015 und
€ 150.000,-- für das Jahr 2016.

wechselvolle personelle Veränderungen
und unglaubliche Verwerfungen intern gekennzeichnet war, eine Vereinbarung ausgehandelt. Das geschah damals, noch mit
dem früheren Vorstand.

Die Bedeckung für das Jahr 2015 erfolgt
durch die im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015 vorgesehenen Mittel in Höhe von € 84.000,-- aus Vp. 1/581010757330 und durch einen Nachtragskredit in
Höhe von € 41.000,--. Dieser ist vorerst
durch die Aufnahme eines Haushaltsdarlehens zu bedecken.

Die Verhandlungen wurden auf der Basis
geführt, welcher Arbeitsaufwand und Aufgabenbereich für die öffentliche Hand im
Tierheim umgesetzt wird. Dadurch ist es
erstmals gelungen - und das ist schon ein
Erfolg -, den Gemeindeverband daran zu
beteiligen. Weiterhin wird ein Teil der Kosten auch durch private Spenden abgedeckt.

Ebenso wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, für
das Jahr 2016 beauftragt, den Betrag von
€ 150.000,-- im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2016 vorzusehen.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, die
vorliegende Vereinbarung stadtrechtsgemäß zu unterfertigen. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird mit den weiteren Veranlassungen
zur Abwicklung der Subvention beauftragt.
Ergänzend wird festgehalten, dass die Kontrollabteilung in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof nachträglich die Rechnungsjahre 2015 und 2016 zu prüfen haben
wird.
Es handelt sich hierbei um eine Weiterentwicklung des bestehenden Fördervertrages
über rund € 80.000,-- für die Agenden des
Tierschutzes. Das Geld ist für Aufgaben bestimmt, die im Tierheim Mentlberg für den
Tierschutz, die Verwahrung von Tieren etc.
für die öffentliche Hand übernommen werden.
Wir hatten - Sie kennen das sicher noch aus
der Vergangenheit - im Bereich des Tierschutzes und der Subventionen für das
Tierheim in Mentlberg schon einige Diskussionen. Die Jahresabschlüsse wurden geprüft und das Tierheim immer wieder zusätzlich unterstützt. Diese Beträge hingen
von der Höhe der verschiedenen Zuwendungen, aber auch von Erbschaften zugunsten des Tierschutzvereins für Tirol 1881, ab.
Wir haben in den letzten eineinhalb Jahren
gemeinsam mit dem Land Tirol und dem
Tierschutzverein für Tirol 1881, der durch
GR-Sitzung 16.07.2015

Die Stadt Innsbruck hat nach dieser Berechnung für das heurige Jahr von den
€ 125.000,-- noch einen Beitrag von etwa
€ 40.000,-- zu leisten. In den Folgejahren
wird die Beteiligung eine Größenordnung
von € 150.000,-- haben. Die Gemeinden Tirols bezahlen jährlich an die € 120.000,-und das Land Tirol etwa € 300.000,--.
Was ich sehr kritisch anmerken möchte, ist
die Konstruktion der Stiftung, die mit diesem
Antrag letztlich auch zur Kenntnis genommen wird. Es werden über eine Million Euro
an Spendengeldern in eine Stiftung ausgelagert, deren Satzung vorliegt. Der Vorstand
der Stiftung und des Tierheims begründet
diesen Schritt damit, dass dadurch der Betrieb, für den die öffentliche Hand zuständig
ist, von den Zuwendungen für Sonderprojekte abgetrennt werden kann.
Wir haben uns nach diesen Sonderprojekten erkundigt. Ich möchte dazu anmerken,
dass ich diesbezüglich große Zweifel habe,
denn es geht um flächendeckende Kastration von Katzen und in absehbarer Zeit die
Verwahrung einer großen Reptiliensammlung, die im Mittelgebirge derzeit privat betrieben wird.
Wenn dem Eigentümer etwas passiert, stellt
sich ja die Frage, was mit den Tieren passiert? Man müsste sie nach München bringen. Durch die Stiftung kann daraus eine
Art Forschungsprojekt gemacht werden. Ein
weiteres Vorhaben ist das Taubenhotel, das
wir ja bereits im Olympischen Dorf eingeführt haben.
Ich werde dem zustimmen oder mich enthalten. Ich bin mir über diesen Antrag noch
nicht ganz klar. Die Zustimmung könnte ich
damit begründen, dass sich nun der Gemeindeverband beteiligt und die Aufgaben,