Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 07-Protokoll-Sonder-21-08-2020.pdf
- S.9
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für die Wirtschaft fehlen. Diese Flächen sind
AnwohnerInnen vorbehalten. Auch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), die eine Hauptader eines sinnvollen Verkehrs in der Stadt darstellt, hat
eine Stellungnahme eingebracht:
"Die Aufhebung der Parkraumbewirtschaftung am Samstag von 09:00 Uhr bis
13:00 Uhr befristet bis Ende des Jahres halten wir für keine zielführende Maßnahme.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) teilt mit, dass für
die IVB nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Gründen die geplante Maßnahme bis
Ende des Jahres zu Lasten des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gesetzt werden soll."
Der ÖPNV kostet uns nicht wenig Geld.
Jede Maßnahme ihn auszubremsen kostet
uns sehr viel! Die Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Tirol (AK) schreibt zwar,
dass sie die Unterstützung der heimischen
Wirtschaft begrüßt und die Maßnahme zur
Kenntnis nimmt, aber sie teilt auch Folgendes mit:
"… allerdings sollte seitens der Stadt Innsbruck dafür Sorge getragen werden, dass
es sich hierbei um eine klar begrenzte Maßnahme handelt und sich künftig keine weiteren Ansprüche daraus ergeben."
Diese Gefahr besteht durchaus! Die Wirtschaftskammer (WKO) schreibt ihre Stellungnahme wie immer lapidar. Sie sagt:
"Seitens der Wirtschaftskammer Tirol, Abteilung Verkehrspolitik, wird die geplante Maßnahme unterstützt und vorgeschlagen,
diese ohne Befristung zu verordnen."
Die Wirtschaftstreibenden mögen sich ein
Bild davon machen, von wem sie vertreten
werden. Auch der Behindertenbeirat der
Stadt Innsbruck hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. In allen bewirtschafteten Gebieten dürfen Menschen mit
Behinderungen jederzeit kostenlos parken.
Für diese Menschen wird sich das Parkplatzangebot an Samstagen extrem verknappen. Sie weisen darauf hin, dass Unterstützung für die Wirtschaft grundsätzlich
zu begrüßen ist, aber sie geben auch Folgendes zu bedenken:
"Für den Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck erscheint die geplante Maßnahme als
Sonder-GR-Sitzung 21.08.2020
zu punktuell oder partiell angedacht und der
Intention des Antrages entgegengesetzt zu
sein, da durch die Aufhebung der Kurzparkzone die Fluktuation der parkenden Fahrzeuge abnehmen werde und dies zu einer
Reduzierung des laufend zur Verfügung stehenden Parkplatzangebotes führen
werde…"
Das waren Stellungnahmen von Fachleuten
und Betroffenen. Nun komme ich noch einmal zu meiner Aussage, dass diese Maßnahme ein hochsubventionierter Stillstand
ist.
Die temporäre Umstellung der Parkraumbewirtschaftung kostet uns nicht wenig. Wir
wissen, unser Budget ist knapp bemessen
und wir sollten unsere Finanzmittel nicht
sinnlos ausgeben. (Unruhe und Beifall im
Saal)
Die Umstellung der Parkscheinautomaten
und die Retourprogrammierung kostet uns
ca. € 10.500,--. Es würde ein großer Einnahmenentfall entstehen: Durch die Parkraumbewirtschaftung nehmen wir nur an
den Samstagen pro Jahr ca. € 109.000,-ein. Diese Summe stammt aus dem
Jahr 2019.
An den Samstagen erwirtschaften wir also
durchschnittlich etwas mehr als € 2.000,--.
Nehmen wir an, dass der Antrag angenommen wird, dann betrifft die Verordnung
16 Samstage. Hier entsteht ein Einnahmeentfall in Höhe von mehr als € 32.000,--! Die
Hinweistafeln müssten ebenfalls geändert
werden. Es sind 63 Schilder, die jeweils
€ 120,-- kosten. Das ergibt in Summe
€ 7.500,--.
In meiner Rechnung sind die Einnahmen
aus dem Handy-Parken und die Einkünfte
durch Strafgelder noch nicht inkludiert. In
Summe entfallen uns ca. € 70.000,-- durch
die Einführung dieser Verordnung! Ich betone noch einmal, dass diese Maßnahme
nur dreieinhalb Monate gelten würde.
Im Stadtsenat machte man es sich zu einfach. Man forderte, dass die Parkscheinautomaten eben nicht umprogrammiert werden sollen. Wir könnten doch Pickerl auf die
Automaten kleben, auf denen steht, dass
die Parkscheine am Samstag nicht gelten.
So einfach ist das nicht!