Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.74

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- 717 -

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von "Für Innsbruck" {FI} und FRITZ, 8 Stimmen; gegen ALI, GERECHT und FPÖ,
9 Stimmen):
Der Muttereralm Bergbahnen ErrichtungsGmbH wird eine Subvention in Höhe von
€ 200.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
39.

Vorsitzführung während der Sitzung des Gemeinderates

GR Depaoli: Zur Geschäftsordnung! Meines Wissens nach liegt die Vorsitzführung
während der Sitzung des Gemeinderates
beim Bürgermeister, sofern er kein Berichterstatter ist oder den Raum verlässt. Heute
ist es so, dass gefühlte 80 % der Vorsitzführung während der Sitzung des Gemeinderates von den beiden Bürgermeister-Stellvertretern abgehalten wird.
Ich rege an, dass die Vorsitzführung durch
den Bürgermeister erfolgt, so wie es auch in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) oder im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) verankert ist.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir teilen uns die Aufgabe sehr gut
auf. Vielen Dank für die Anregung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 05.05.2022 und
30.06.2022:
40.

MagIbk/42342/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan Nr. AM-B26, Amras, Domanigweg 3, 3a und Lönsstraße 30 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM-B7), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
GR-Sitzung 14.07.2022

Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
zur Absicherung des Projektes einschließlich Außenanlagen liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
41.

MagIbk/43675/SP-FW-PR/1
Flächenwidmungsplan Nr. PRF26, Pradl, Bereich Pembaurstraße 12, Gp. .1314, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F1), gemäß § 36
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zu dem Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PRF26 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten.
Es wird vorgeschlagen, den Flächenwidmungsplan Nr. PR-F26 zu beschließen.
Dabei handelt es sich um ein Projekt für die
Lebenshilfe Tirol. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte gab es
eine Diskussion rund um die Stellplatzverordnung, die sehr konstruktiv war. Ich kann
daher nur empfehlen, den Plan heute so zu
beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.