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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.120

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März 2016 bis Mai 2022. Mag. Frießer war
damals der Aufsichtsratsvorsitzende. Mittlerweile gibt es eine rechtliche, vielleicht
auch eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Im März 2016 bis ins Jahr 2018 war Deine
Vorgängerin, Bgm. Willi, für die Beteiligungen zuständig. Den Wissenstransfer und
auch die Informationen, die Mag. Frießer
sehr sicher hatte, nachdem er auch Vorstand der Bergbahnen Rosshütte SeefeldTirol-Reith AG war, waren umfassend. Daher konnte er die neue Patscherkofelbahn in
den Anfängen gut beraten und sein Wissen
zur Verfügung stellen.
Von Mai 2018 bis Mai 2022 war Deine Ära,
Herr Bürgermeister, in der Mag. Frießer
Aufsichtsratsvorsitzender war. Es wird immer wieder hinterfragt, welche Leistungen
er erbracht hat? In Deine Periode fällt, wenn
ich mich richtig erinnere, die Kündigung ich glaube es war keine Entlassung - der
Geschäftsführer der Patscherkofelbahn. In
dieser schwierigen Zeit braucht es einen
Aufsichtsratsvorsitzenden, welcher
Mag. Frießer zweifelsohne war.
Mag. Frießer wäre mit seinem Wissen zur
Verfügung gestanden. Die Frage ist nur,
hast Du, Herr Bürgermeister, dieses Wissen
auch konsolidiert? Ich weiß nicht, ob Du in
Deiner beruflichen Laufbahn große Erfahrungen mit Bergbahnen hast? Mir ist auch
nicht bekannt, ob Du Dich im Bereich der
Unternehmen gut auskennst? Deshalb wären wahrscheinlich schon der Wissenstransfer und die Beratungsleistung, die
Mag. Frießer zur Verfügung stellt, lohnenswert.
Herr Bürgermeister, ob Du diese Leistung in
Anspruch genommen hast, kann ich nicht
beurteilen. Es erscheint mir derzeit so, dass
das nicht der Fall war. Entweder, weil Du es
besser gewusst oder Dich auf Deine BeraterInnen verlassen hast.
Wir kommen jetzt zu der gerichtlichen und
rechtlichen Auseinandersetzung. Das heißt,
ab dem Jahr 2018 bis ins Jahr 2022 gibt es,
wenn ich richtig rechne, vier Bilanzen der
Patscherkofelbahn. Diese wurden unterschrieben und auch die Entlastung des Gesellschaftervertreters in der Generalversammlung vollzogen. Du hast daher im Wissen, dass alles nicht rechtens ist, die Entlastung für gut befunden. Kausal würde ich
sagen - vielleicht hast Du es schon getan -,
GR-Sitzung 14.07.2022

musst Du Selbstanzeige machen, da dies
eine Art Bilanzbetrug ist. Es wurden Dinge
gemacht, die nicht rechtens sind. Nach vier
Jahren - alles dauert ein wenig länger und
daher wird es am Ende des Tages auch
teurer - ist man zu dieser großen Erkenntnis
gekommen.
Desweiteren verstehe ich nicht, wenn man
das Wissen nicht will und man am Vorsitzenden des Aufsichtsrates zweifelt, warum
der Beschluss des Stadtsenates vom
04.11.2020 eine Verlängerung der Tätigkeit
dieser Person vorgesehen hat. Das ist mir
komplett ein Rätsel. Im Jahr 2018 hast Du,
Herr Bürgermeister, den Laden, den Konzern, das große Unternehmen übernommen. Manche sagen, dass man nicht immer
alles wissen kann, umgekehrt wurde aber
ein Wissensvorsprung genannt. Also, warum passiert das? Ein Rechtsanwalt aus
dem Oberland wurde zugezogen. In der
Stadt Innsbruck werden wir keinen passenden Rechtsanwalt dafür haben. Der besagte
Jurist hat die Expertise für die Ötztaler
Bergbahnen gemacht, die er in einer sehr
kritischen Zeit mit einem großen Prozess
vertreten hat.
Aus den rechtlichen Erwägungen muss man
auch die unternehmerischen Sicherheiten
bzw. die Interessen wahren. Dies nach vier
Jahren. Vier Mal wurde eine Bilanz unterschrieben und es erfolgte keine Selbstanzeige. Darüber wirst Du uns, Herr Bürgermeister, am Ende des Tages sicherlich aufklären. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde
sogar verlängert. Eine Kündigung der Geschäftsführer wurde toleriert. Jetzt wird argumentiert, dass man die Beratungsleistung
von Mag. Frießer nicht erkennen kann. Ob
es sich um eine Beratungsleistung handelt,
die von A nach B ad personam fakturiert
wurde, dazu kann ich nur sagen, dass wir
die Kirche im Dorf lassen müssen. Du selber sprichst in Deinen Ausführungen immer
darüber, dass das modernes Management
ist. Am Ende bleibt der Aufwand für das Unternehmen der gleiche.
Sollte aus irgendeinem Grund herauskommen, dass es nicht rechtmäßig war, dass
die Gelder an die Bergbahnen Rosshütte
Seefeld-Tirol-Reith AG geflossen sind, werden diese zurückgezahlt und direkt an
Mag. Frießer weitergeleitet.