Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.124
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Genau das war der Vorschlag für die Generalversammlung, welcher in ein Beraterhonorar abgewandelt wurde, ohne dass die
Voraussetzungen für die Genehmigung vorhanden waren. Auch der Beratervertrag und
die Aufzeichnungen für die Beratungen liegen nicht vor. Drei wesentliche Dinge fehlen. Was ist das daher? An dem Punkt der
Aufklärung stehen wir. Ich weiß nicht, wie
weit wir kommen. Das ist meine Seite der
Geschichte. Ich stehe hier sehr ruhig und
entspannt, weil ich glaube, dass ich korrekt
gehandelt habe.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mayer: Herr Bürgermeister, das eint
uns, denn ich stehe mittlerweile wieder sehr
ruhig hier, weil mir die Staatsanwaltschaft
recht gegeben hat. Das waren nette Ausführen, alles toll und super.
Ich möchte aber noch kurz aus der Anfragebeantwortung zitieren:
"Wie hoch ist die jährliche Aufwandsentschädigung bzw. das Gehalt, das Mag. Frießer als Aufsichtsratsvorsitzender der PKBI
erhält?
Antwort: Sitzungsgeld pro Sitzung € 100,--,
Entschädigung jährlich € 2.000,--"
Bgm. Willi: Das ist die neue Richtlinie jetzt,
die wir vor kurzem in Kraft gesetzt haben.
GR Mayer: Die Frage 34. lautete:
"Wie viel hat Mag. Werner Frießer bisher für
seine Arbeit als Aufsichtsrat der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) insgesamt erhalten?
Antwort: Mag. Frießer hat bisher keine Aufwandsentschädigung erhalten."
Immer höre ich die Worte, dass die Entscheidungen die Vorgängerin getroffen hat
und der Bürgermeister eigentlich nichts dafür kann, weil er erst seit 2018 im Amt ist.
Eine solche Aussage kann man nach bald
fünfjähriger Amtszeit nicht mehr gelten lassen.
Es ist für den/die Steuerzahler/in irrelevant,
wer das Geld bekommen hat. Eine Tatsa-
GR-Sitzung 14.07.2022
che ist, dass die Mittel geflossen sind, allerdings über Umwege. Ich habe in den Medien bereits kundgetan, dass ich mir für
diese Vorgangsweise, für die Androhung
von einem Jahr Haft, zumindest eine öffentliche Entschuldigung des Herrn Bürgermeisters erwarte.
GR Buchacher: Ich möchte mich in diese
Causa nicht lange einmischen, allerdings
fällt mir auf, dass Mag. Frießer, der wie
auch immer entschädigt wurde, medial an
die Wand genagelt wird. Als langjähriges
Mitglied von Aufsichtsräten muss ich mich
schon fragen, welche Tätigkeit die anderen
Mitglieder, außer alles zu verschlafen, in
dem Gremium gemacht haben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen geschlafen
haben, denn es wurde in dem Gremium
auch nichts getan. Der Herr Bürgermeister
hat dargelegt, dass gewisse Dinge einfach
nicht vorhanden waren. Daher kann man
nicht einfach Mag. Frießer dafür allein verantwortlich zeichnen. Ich kann Euch jetzt
schon prophezeien, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates ein
Problem. Das wollte ich noch festhalten.
GR Mag. Stoll: Warum war in den Jahren
2018, 2019, 2020 und 2021 in der Generalversammlung alles in Ordnung? Das Innenund Außenverhältnis geht Dich, Herr Bürgermeister, oder uns gar nichts an.
Bgm. Willi: Ganz einfach, weil ich es noch
nicht wissen konnte. Ich habe von den Mitgliedern des Aufsichtsrates nichts erfahren
und daher war es mir nicht bekannt.
Wenn GR Mag. Stoll mir zugehört hätte,
wüsste er, dass ich als Wendepunkt die Gemeinderatswahlen genannt habe, die zu
Veränderungen innerhalb der Gemeinde
Seefeld führten. Der neue Aufsichtsrat der
Rosshütte Seefeld-Tirol-Reith AG hat sich
mit den Fragen auseinandergesetzt. GR
Mag. Stoll kann noch so laut schreien und
Türen zuschlagen, aber es ist so, wie ich es
erzählt habe. Ich kann das auch nachweisen.
Man kann sich fragen, warum in der einen
Sitzung der Generalversammlung der Vorschlagstext für die Entschädigung des Aufsichtsratsvorsitzenden von € 1.800,-- in ein
Beraterhonorar umgewandelt wurde. Ich
weiß es nicht. Es ist jedenfalls passiert und
so beschlossen worden.