Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.265
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Frage 35:
Welche Beteiligungen der Stadt Innsbruck, konkret GeschäftsführerInnen von Beteiligungen, wurden wann (Datum) über die Pläne bzw. Erstellung des gegenständlichen Formulars vom Bürgermeister informiert?
Antwort:
Siehe Einleitung.
Frage 36:
Wer haftet rechtlich dafür, sollte jemand erfahren, dass er/sie zu Unrecht als Verdachtsfall bei der Stadt Innsbruck bzw. natürlich beim Bürgermeister gemeldet
worden sein?
Antwort:
Siehe Einleitung.
Frage 37:
Wer trägt gegebenenfalls die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit von Betroffenen gegen die Stadt Innsbruck?
Antwort:
Siehe Einleitung.
Frage 38:
Wurden für die Prüfung von gegenständlichen Verdachtsfällen neue MitarbeiterInnen eingestellt, und wenn ja in welcher Abteilung bzw. wann?
Antwort:
1 Dienstposten für die Task Force Airbnb wurde mit 01.03.2022 in der Mag.Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, geschaffen.
Frage 39:
Wenn nein, wurden die zuständigen MitarbeiterInnen geschult, um derartige Prüfverfahren von Verdachtsmeldungen durchführen zu können?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 38.
Frage 40:
Wie konkret läuft ein derartiges Prüfverfahren etc. ab? (Um Aufstellung nach Arbeitsschritten wird ersucht.)
Antwort:
1. Überprüfung, welcher letztgültige Baubescheid h.a. aufliegt
2. Berichtigung des gesamten Gebäudes im Gebäude- und Wohnungsregister. Grundlage hierfür: aufliegende rechtskräftige Baubescheide
3. Abfrage im Grundbuch – bezüglich der Bezeichnung der (Wohnungs-)Einheiten
4. Zuordnung der Klärungsfälle auf die einzelnen Einheiten
5. Lokalaugenschein vor Ort
6. Berichterstellung, welche Mängel am/im Gebäude/Einheiten offensichtlich
sind und Weiterleitung zur weiteren Bearbeitung an die jeweiligen Fachdienststellen
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