Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.17
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Als weitere Maßnahme wird eine Servicestelle eingerichtet, wo sich BürgerInnen
bei alltäglichen Problemen im Zuge der
Baumaßnahmen melden können. Dadurch
soll ein größtmöglicher Bürgerservice
während des Zeitraumes der Bauarbeiten
angeboten werden. Damit bin ich mit
meinem Präsentationsteil am Ende und
übergebe an Dipl.-Ing. Dr. Fischer.
Straßenbahn ist, dass es ein sehr
hochwertiges Verkehrsmittel des
Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) ist. Durch seine Spurgebundenheit weist es einen sehr hohen
Fahrkomfort auf, allerdings ist es dadurch
auch sehr störempfindlich, da die
Straßenbahn nur die Bewegungsform
entlang der Schiene hat.
Dipl.-Ing. Dr. Fischer: Wir Verkehrsplaner
leiten unsere Maßnahmen stets von
Leitbildern ab. So bildet unser Leitbild für
das Projekt Regional-/Straßenbahnkonzept im Innsbrucker Stadtgebiet nach wie
vor das Straßenbahnkonzept der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), welches vor einigen
Jahren erarbeitet und im Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck im Oktober
2001 beschlossen wurde.
Deshalb ist die wesensgerechte Behandlung der Straßenbahn im Zusammenhang
mit den hohen Investitionskosten wichtig.
Die Straßenbahn muss schnell und
bevorzugt durch den Straßenraum der
Stadt Innsbruck geführt werden.
Ich möchte dieses IVB-Straßenbahnkonzept noch einmal kurz zusammenfassen.
Das Konzept empfiehlt unter anderem
eine Betriebsmittelreduktion von drei auf
zwei Sparten (Bus und Straßenbahn); also
ein Aspekt, der die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
betrifft, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten
zu können.
Durch das Konzept soll weiters ein
attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Innsbruck
angeboten werden können. Ebenso ist nur
durch die Beibehaltung der Sparte
Straßenbahn die Option einer Regionalbahn möglich. Nur wenn Geleise weiterhin
im Straßenraum in der Stadt Innsbruck
vorhanden sind, kann darauf eine
Regionalbahn fahren.
Das Straßenbahnkonzept fordert aber
auch zwei Voraussetzungen ein. Zum
einen muss es einen langfristigen
verkehrspolitischen Entscheid zugunsten
des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) in Innsbruck geben und zum
anderen muss der feste Wille zur
wesensgerechten Behandlung und
gezielten Bevorzugung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) vorhanden
sein. Nur dadurch können die hohen
Investitionen gerechtfertigt werden.
Ich möchte ganz kurz auf das Schlagwort
"wesensgerechte Behandlung der
Straßenbahn" eingehen. Das Wesen der
GR-Sitzung 9.7.2009
Die dritte Empfehlung war die Option
Regionalbahn. Wie ist diese Option aus
heutiger Sicht zu sehen? Die Option
Regionalbahn wurde in der Zwischenzeit
von den Kollegen der Abteilung Verkehrsplanung des Landes Tirol ausführlich
untersucht. Die Ergebnisse wurden in
einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst, welche vor zirka zwei Jahren im
Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck präsentiert wurde.
Es heißt darin konkret, dass diese Option
insofern gezogen werden kann, wenn wir
Verkehrsplaner alle Anforderungen in der
Planung gleichwertig mit einbeziehen und
darüber hinausgehend die Finanzierung
abklären. Dieser Vorgabe wurde insofern
Rechnung getragen, als dass wir eine
gemeinsame Projektstruktur zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
aufgebaut haben. Darüber hinaus wurden
bereits entsprechende erste vertragliche
Regelungen gefasst.
Was ist somit der Planungsgegenstand?
Wir planen regionalbahntaugliche Gleistrassen auf jenen Abschnitten, auf denen
die Regionalbahn auf Basis der vorhin
genannten Machbarkeitsstudie fahren soll.
Darüber hinaus gibt es im Fahrnetz reine
Straßenbahntrassen, welche zum Beispiel
im Endbereich auffädeln und von der
Regionalbahntrasse abweichen.
Was sind die konkreten Straßenbahnkriterien? Eine Straßenbahn wird als eine
straßenabhängige Bahn geplant. Das
heißt im Wesentlichen, dass sich die
Betriebsweise der Straßenbahn auf die
Eigenart des Straßenverkehrs einstellt und
auf Sicht gefahren wird. Der Unterschied