Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.99

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Schwärmen und sind standorttreu, sie
verlassen ihren Brutplatz nur zur Nahrungsaufnahme. Nur bei größeren
Jungtauben kommt es vor, dass diese weit
umherziehen, mit anderen Beständen
zusammenkommen und sich diesen
anschließen. Dadurch wird Inzucht
vermieden. Sie können sich, wenn das
Nahrungsangebot ausreicht, in wärmeren
Zonen sehr schnell vermehren. Bis zu
zwanzig Nachkommen im Jahr sind
möglich, diese sind mit fünf bis sechs
Monaten geschlechtsreif.
In der Natur sind die Populationsverluste
durch Greifvögel, Marder, Katzen oder
auch Ratten in der Regel so hoch, dass
die Taubenpopulation nicht überhand
nimmt. Anders stellt sich die Situation in
der Stadt dar: Stadttauben sind zwar an
sich harmlos, wenn sie jedoch zu zahlreich
auftreten, können sie verschiedene
Probleme bereiten. So führen durch
Nistmaterial und Kot verstopfte Dachrinnen zu gravierenden Bauschäden wie dem
Eindringen von Feuchtigkeit und gegebenenfalls sogar einem Befall mit Hausschwamm.
Vogelkadaver locken weiter sekundäre
Schädlinge wie Speckkäfer, Milben, usw.
an, die dann auch in Gebäude eindringen
können. Tauben sind Träger vieler
Parasiten und Krankheiten, die auch auf
den Menschen übertragen werden
können. Verdreckte Nist- und Landeplätze
können das Stadtbild in nicht unerheblichem Maße verunstalten. Die Beseitigung
von Taubenkot an Fassaden und in
Dachstühlen erfordert erheblichen
materiellen Aufwand.
Das Problem der so genannten "Taubenplage" im urbanen Bereich ist altbekannt
und wurde in der Stadt Innsbruck in der
Vergangenheit unter anderem durch die
"Verordnung zur Bekämpfung der
Taubenplage im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck“ (Gemeinderatsbeschluss vom 29.11.1990 und vom
29.3.2001) in Angriff genommen.
Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
wird mit dieser Norm zur Beseitigung
bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender, durch Tauben verursachter Missstände für den Bereich der
GR-Sitzung 9.7.2009

Landeshauptstadt Innsbruck ein Fütterungsverbot verordnet.
Das Ausstreuen von Futter für Haustauben (columba livia) auf bzw. in öffentlichen
Straßen, Plätzen oder Anlagen ist
demnach verboten, wer dem zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
und ist gemäß mit einer Geldstrafe bis zu
€ 360,-- zu bestrafen.
Diese Verordnung hat sich nachweislich
als ungeeignet dargestellt. In vielen
Städten werden weitere Maßnahmen zur
Vogelabwehr betrieben, um die Zahl der
Tauben gering und die Gebäude taubenfrei zu halten. Dies reicht von der Einrichtung von Netzen, Anflugsperren wie
Nadeln, stromdurchflossenen Drähten,
Abschießen, Bejagen mit Falknern,
Verbreiten von Giftködern oder Futterdragees mit integrierter Anti-Baby-Pille bis zur
Einrichtung von Taubenhäusern, in denen
die Tauben betreut und die Eier brütender
Tauben durch Attrappen ersetzt werden.
Letzt genannte Möglichkeit wird von
ExpertInnen als die wirkungsvollste
beschrieben und ist auch am "Tierfreundlichsten". So verringerte beispielsweise die Stadt Basel ihre Taubenpopulation von etwa 20.000 Tieren durch das
Töten von mehreren tausend Tieren und
durch eine Aufklärungskampagne gegen
das Füttern von Tauben auf die Hälfte,
während sie gleichzeitig Taubenhäuser
errichtete, in denen 500 Tiere kontrolliert
brüten und übernachten sollen. Eine
Vermehrung dieser kleinen Population
wird durch das Austauschen der Eier
gegen Eierattrappen verringert.

49.7

I-OEF 121/2009
Bozner Platz - Ende Adamgasse,
Ein- und Ausstiegsstelle für private Busse (GR Kritzinger)

GR Kritzinger: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Seit Jahren gab es eine Ein- und Ausstiegsstelle für private Busse am Bozner
Platz, Ende Adamgasse. Es wird bean-