Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.212

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Unterricht und
Erziehung

worden. Bei 9 dieser SubventionswerberInnen (15,52 %) kam es zu
Doppel- bzw. Mehrfachförderungen innerhalb des Subventionstopfes
Unterricht und Erziehung. Die Überprüfung der o.a. Beschlussfassungsmodalitäten zeigte, dass in 2 dieser 9 Fälle von Doppel- bzw.
Mehrfachförderungen die vorgesehenen Beschlussfassungserfordernisse (anstatt eines Direktvergabebeschlusses der zuständigen Stadträtin
wäre ein Stadtsenatsbeschluss bzw. anstelle eines Stadtsenats- ein
Gemeinderatsbeschluss erforderlich gewesen) nicht eingehalten worden sind.

Topfübergreifende
Doppel- bzw. Mehrfachförderungen

Neben der Abstimmung der innerhalb des Subventionstopfes Unterricht
und Erziehung im Jahr 2008 vorgenommenen Subventionsgewährungen erfolgte weiters eine Verifizierung der Beschlussfassungen unter
Berücksichtigung von in anderen Subventionstöpfen getätigten Subventionsauszahlungen. In 2 Fällen ergab sich dabei die Konstellation, dass
Subventionsbeschlüsse
aus
anderen
Subventionstöpfen
eine
Auswirkung auf die Beschlussfassung im Fördertopf Unterricht und Erziehung gehabt hätten. Hier wären statt eines Direktvergabeschlusses
der zuständigen Stadträtin ein Gemeinderatsbeschluss bzw. anstelle
eines Stadtsenats- ein Gemeinderatsbeschluss notwendig gewesen.

Doppel- bzw. Mehrfachförderungen unter
Berücksichtigung der
Vp. 1/469010-757000

Im Zuge der von der Kontrollabteilung durchgeführten Recherchen zur
Thematik der ordnungsgemäßen Beschlussfassung gem. IStR wurden
2 weitere Fälle von Subventionsgewährungen augenscheinlich, in denen nach Maßgabe des jährlichen Kumulationserfordernisses anstatt
der jeweiligen Direktvergabebeschlüsse der zuständigen Stadträtin Beschlüsse des Stadtsenates bzw. des Gemeinderates geboten gewesen
wären. Die beanstandeten Subventionsbeschlüsse betreffen allerdings
nicht den prüfungsgegenständlichen Fördertopf Unterricht und Erziehung, sondern sind über die - ebenfalls unter der Anordnungsberechtigung des Vorstandes des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft stehende - Vp. 1/469010-757000 „Frau und Familie, lfd. Transferzlg. - Priv. Institut. Frauenförderung“ verarbeitet worden. Diese
Voranschlagspost ist als „Deckungsklasse“ gekennzeichnet und somit
keinem Subventionstopf zugeordnet. Außerdem wurden/werden die
betreffenden Subventionen vom Referat für Frauenförderung, Familien
und Senioren bearbeitet, während die Förderungen im Subventionstopf
Unterricht und Erziehung vom Referat für Schulverwaltung abgewickelt
werden.

Beschlussfassungserfordernisse –
Empfehlung der Kontrollabteilung

Aufgrund der hier aufgezeigten Beanstandungen empfahl die Kontrollabteilung, in Hinkunft die gemäß IStR vorgesehenen Beschlussfassungsmodalitäten strikt einzuhalten.
Im Anhörungsverfahren teilte die MA II - Amt für Erziehung, Bildung
und Gesellschaft mit, dass seitens des Amtes bei jedem Subventionsantrag die gemäß IStR vorgesehenen Beschlussfassungserfordernisse
geprüft werden. In den von der Kontrollabteilung beanstandeten Fällen
seien vom Amt - abgesehen von den Beanstandungen hinsichtlich der
topfübergreifenden Abstimmung - Doppel- bzw. Mehrfachförderungen

Zl. KA-05410/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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