Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.12

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3.

Die auf dem gegenständlichen
Grundstück lastenden grundbücherlichen Dienstbarkeiten, mit Ausnahme
der Wegerechte, welche mit Übernahme ins öffentliche Gut hinfällig
werden, werden mit übernommen.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft aus ihrem Grundstück 1815/4,
vorgetragen in EZ 634, Grundbuch
81136 Wilten (öffentliches Gut), die
im vorliegenden Lageplan grün dargestellte Teilfläche von zirka 26 m2,
welche außerhalb der Straßenfluchtlinie liegt, an Christina Stolz (Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes 1815/5, KG Wilten).
Voraussetzung für den Verkauf dieser
Teilfläche ist die Erteilung der notwendigen Exkamerierungsbewilligung
(Freilassung aus dem öffentlichen
Gut) durch die Mag.-Abt. II, Straßenund Verkehrsrecht.

5.

Der Kaufpreis für diese Teilfläche,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist wie oben in
zwei gleichen Raten zu bezahlen,
wobei die erste Hälfte binnen einem
Monat nach Vertragsunterfertigung,
die zweite Hälfte binnen einem Monat
nach Zustellung des Beschlusses
über die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur
spesen- und abzugsfreien Zahlen an
die Stadtgemeinde Innsbruck fällig ist.

6.

Sämtliche auf der gegenständlichen
Teilfläche lastenden Dienstbarkeiten,
werden von der Erwerberin mit übernommen.

7.

Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck, welche auch sämtliche im Zusammenhang mit diesem
Rechtsgeschäft anfallenden öffentlichen Steuern, Abgaben, Gebühren
und sonstigen Kosten, insbesondere
die Grunderwerbsteuer, die Grundbucheintragungsgebühr, die Kosten
für den Teilungsplan und die Beglaubigungskosten übernimmt.
Hievon ausgenommen sind die
Beglaubigungskosten sowie die

GR-Sitzung 20.5.2010

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für jene Teilfläche, die Christina Stolz von der Stadtgemeinde
Innsbruck erwirbt.
10.

IV RA 505/2010
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) und Verein Theater
an der Sill, Vereinbarung sowie
gerichtlicher Räumungsvergleich bezüglich des Mietobjektes Kravoglstraße 19, Zustimmung seitens der Stadtgemeinde
Innsbruck

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es geht hier
um die Übernahme von Kosten, um einerseits den Verein "Theater an der Sill" zu
entschulden und andererseits ihm dadurch
einen Neubeginn, an welchem Standort
auch immer, zu ermöglichen. Es ist
bekannt, dass der Verkauf der Grundfläche des Theaters an der Sill im Zusammenhang mit dem Kauf des Objektes in
der Wilhelm-Greil-Straße sowohl als Haus
des Tanzes und Theaters als auch für die
freie Theaterszene gesehen werden muss.
Die diesbezügliche Vorgeschichte
begleitet mehrere KulturpolitikerInnen in
dieser Stadt. Alt-Bgm.in Zach, Bgm.-Stellv.
Kaufmann und jetzt StRin Dr.in Moser als
Obfrau des Kulturausschusses, haben
versucht, eine Lösung zu finden. Es haben
sich verschiedene räumliche Möglichkeiten ergeben. Die ursprüngliche Kombination im "Haus der Sinne" wurde aus
verschiedenen Gründen von Seiten des
Vereins Theater an der Sill nicht mehr in
Betracht gezogen.
Tatsache ist, dass die Vereinbarung mit
dem Verein Theater an der Sill einen
Neubeginn bedeutet. Ich denke, dass
insofern eine Sache abgeschlossen
wurde, die zu Ende zu bringen war.
In welcher Form und in welchem Objekt
der Verein Theater an der Sill künftig tätig
sein wird, werden die Gespräche zeigen.
Der bestehende 3-Jahres-Vertrag mit
diesem Verein an diesem Standort ist
damit beendet. Der Verein Theater an der
Sill wird selbstverständlich an einem
neuen Standort mit einem neuen Programm einen Neubeginn starten können