Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.148

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dieser Entscheidung hat und sein daraus entstandenes Elend um nichts gemindert wird.
Man wird sehen, wie das Ganze weiter geht, es gibt ja eine
Fülle von Einsprüchen, aber ich kann schon heute sagen, dass ich mich auf
den Standpunkt des Gesetzes zurückziehen werde. Ich werde unsere Fachleute heranziehen und darauf achten, dass nur ja kein Fehler gemacht wird.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es ist heute schon einmal
das Wort gefallen, dass nicht jede Erbschaft immer nur angenehm sei. Dieser Fall ist ein typisches Beispiel dafür.
B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 11.10.2004 (Seite 1092) wird angenommen.

36.

III 3111/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F9,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Bahnhof - Kioskzeile
am Mittenwaldbahngleis (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F5, Zeichn. Nr. 3689, und
des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 753)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F9, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Bahnhof - Kioskzeile am Mittenwaldbahngleis
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F5, Zeichn. Nr. 3689,
und des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 753) zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG)
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 21.10.2004