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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.21

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- 501 -

Ja, GR Mag. Krackl, ich warte hier auf Ihre
Ausführungen als Vorsitzender des entsprechenden Ausschusses.
Was heißt denn Vorbehaltsfläche eigentlich? Auf den Punkt gebracht ist es eine
Preisbremse bei bestimmten Grundstücken,
die nach Ihrer Größe, Lage und Beschaffenheit für den geförderten Wohnbau geeignet
sind. Anders als GR Mag. Anzengruber, Bsc
darstellen wollte, steht im Landesgesetz,
dass eine Gemeinde solche Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau ausweisen muss, wenn ein Bedarf für solche Wohnungen vorliegt.
Da haben wir hoffentlich Konsens, wir brauchen leistbare Wohnungen aus dem Bereich des geförderten Wohnbaus!? In einem
zweiten Schritt geht es darum, welche Flächen es sind. Ja, zuerst die Flächen der Gemeinde, dann die der sozialen WohnbauträgerInnen und dann die des Tiroler Bodenfonds. Ich kann Ihnen sagen, die Stadt Innsbruck hat, wie die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
ausgeführt hat, zusammen mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
3.300 m2 an Flächen.
Wenn GR Depaoli vom Campagne-Areal erzählt, dann sage ich: Wenn Leute verhindern, dass wir das Areal nutzen können,
weil sie mit allen rechtlichen Mitteln dagegen ankämpfen, dann kommen wir derzeit
an diese Flächen eben nicht heran!
Nun weiter: Der Bodenfonds hat keine Flächen. Bleiben noch die sozialen WohnbauträgerInnen. Ich habe von der Neue Heimat
Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT) eine Aufstellung bekommen. Sehr
viele Bauprojekte laufen. Darüber freue ich
mich! Die NHT sagt aber, dass sie ab
2023 "trocken" ist. Sie hat ab dem
Jahr 2023 in der Stadt Innsbruck kein einziges Grundstück zur Bebauung mehr.
So, und wir erstellen jetzt ein ÖROKO 2.0
für die nächsten zehn Jahre. Vielleicht sogar für länger, denn auch das jetzige gilt
schon 16 Jahre. Da werden wir doch jetzt
schauen müssen, wo die Flächen für die
Zukunft sind. Mir rennen die Leute die Tür
ein und sagen: "Herr Bürgermeister, helfen
Sie mir, ich brauche eine leistbare Wohnung!"

Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018

Dann kommen die Freiheitlichen und sagen:
"Stoppen wir doch den Zuzug nach Innsbruck! Innsbruck den InnsbruckerInnen!" Es
stellt sich für mich die Frage, wie wir den
Zuzug stoppen sollen? Wer weiß ein rechtlich korrektes Mittel, den Zuzug zu stoppen?
Gibt es eine Tür, an der StR Federspiel
steht und entscheidet, wer in die Stadt darf
und wer nicht? Das ist unvorstellbar, das
geht nicht.
Wer eine rechtliche Möglichkeit kennt, der
soll sie mir sagen, dann können wir hier darüber abstimmen.
Ein zweiter Punkt ist "Innsbruck den InnsbruckerInnen." Wer ist denn ein/e InnsbruckerIn? StR Federspiel ist nicht aus Innsbruck, er ist aus dem Tiroler Oberland zugezogen. Ist er ein Zuzügler oder ist er ein
Innsbrucker?
(GR Onay: Ich bin in der Stadt Innsbruck
geboren, ich bin ein Innsbrucker!) (Gelächter im Saal)
Der berühmte Bürgermeister Van Staa ist
aus Oberösterreich zugezogen! Ja sowas,
geht denn das!? Daher meine Frage: Wann
ist jemand ein Innsbrucker oder eine Innsbruckerin, dem/der es zusteht, hier eine
Wohnung zu bekommen? Bitte schauen Sie
sich die Biografien in Ihren eigenen Familien an. Wie viel Leute sind in die Stadt
Innsbruck gezogen und wollen hierbleiben.
Sollen wir sagen: Sorry, für Dich haben wir
keinen Platz!
Das geht einfach nicht! Wir sind eine tolle
Stadt und da bin ich allen dankbar, die dazu
beigetragen haben. Wir sind eine Universitätsstadt in den Bergen mit einem tollen
Sport-, Kultur-, Wissenschafts-, Bildungsund Wirtschaftsangebot. Das gefällt den
Menschen. Jetzt müssen wir damit vernünftig umgehen.
Da gibt es ein Instrument um leistbares
Wohnen sicherzustellen, das sind die Vorbehaltsflächen. Ja, das ist nur ein Mittel von
mehreren möglichen. Das soll wie die breiten Seite eines Hammers angewendet werden, denn ich kann mit der breiten Seite sogar drei Nägel gleichzeitig einschlagen. Und
ich habe vor, mehrere Nägel für leistbares
Wohnen einzuschlagen! (Unruhe im Saal)
Ein Nagel sind die Vorbehaltsflächen!