Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.11

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- 658 -

Hauptbahnhof Innsbruck ist sozusagen
das Tor zur Stadt. Ich glaube, dass diese
Menschen nicht gerade dort sein müssen,
wo besonders viele Menschen in ihrer
Freiheit beeinträchtigt werden. Dadurch,
dass diese Szene in diesem Bereich sehr
konzentriert auftritt, ist sie ganz besonders
problematisch.
Es ist auch so, dass die Überwachung ein
wichtiges Thema ist und es hat darüber
auch eine mediale Diskussion gegeben.
Wir haben immer den Standpunkt
vertreten, jenen Kräften, welche die
Stadtgemeinde Innsbruck einsetzt, doch
das Instrument in die Hand zu geben,
einen Ausweis zu verlangen, wenn sie die
städtische Verordnung überwachen und
auch die Ausweisleistung durchzusetzen;
so wie es viele andere auch können. Die
Bergwacht, Forstschutz- und Jagschutzorgane können das auch.
Man sollte den Einsatzkräften der Stadtgemeinde Innsbruck zumindest diese
Kompetenz geben, damit das Auftreten
und Einschreiten effizienter möglich ist.
Das muss deshalb keine Stadtpolizei sein,
aber eine Stadtpolizei wäre ein weitergehender Schritt und das wäre grundsätzlich
- so glaube ich - schon zu begrüßen. Das
war aber nie unser erstes Begehren, aber
um die Effizienz zu verstärken, sollten sie,
wenn sie die städtische Verordnung
überwachen und einen Ausweis verlangen, nicht immer einen Polizisten herbeirufen müssen.
In diesem Zusammenhang hat es Diskussionen darüber gegeben, dass man mehr
soziale Einrichtungen schaffen sollte.
Mag. Benedikt Zecher, der Obmann des
Vereins für Obdachlose in Innsbruck ist,
hat das angesprochen. Wir haben in
diesem Bereich sehr viel getan und ich
glaube mehr wie viele andere Städte.
Wir haben zwei Einrichtungen, die
Städtische Herberge Hunoldstraße und
das Alexihaus, geschaffen, wo sich diese
Personen aufhalten können. Wir haben
etwas gemacht, was es sonst in keiner
Stadt gibt und zwar haben wir einen
eigenen Raum dafür vorgesehen, wo sich
diese Menschen im Winter aufhalten und
Alkohol trinken (zumindest Bier und Wein)
können. Der Bierautomat steht sogar im
Raum und wird auch entsprechend
GR-Sitzung 30.9.2008

genutzt. Es wurde die Möglichkeit
geschaffen bzw. wird noch geschaffen,
dass die hundert Bewohnerinnen bzw.
Bewohner am Haydnplatz in dem großen
Raum, wo sich früher die ÖsterreichischSowjetische Gesellschaft befunden hat,
sich dort aufhalten und leichte Alkoholika
zu sich nehmen können. Dasselbe ist in
der Gutenbergstraße vorgesehen.
Ich glaube, dass wir Einrichtungen und
Aufenthaltsmöglichkeiten haben, sodass
von der sozialen Seite her diesbezüglich
gute Angebote bestehen. Ich glaube, dass
diese Menschen, die sich am Hauptbahnhof Innsbruck und am Bozner Platz
aufhalten, diese Einrichtungen gar nicht
annehmen wollen. Sie wollen den
öffentlichen Raum, den Kontakt mit den
Menschen und auch provozieren bzw. dort
sein, wo das Geschehen dieser Stadt ist.
Wenn man noch so viel an Teestuben und
Aufenthaltsmöglichkeiten anbieten würde,
würden jene Menschen diese Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen. Deshalb ist
es falsch, wenn man meint, mit sozialer
Strategie das Problem alleine zu lösen. Es
ist keine Frage, dass wir Angebote
brauchen, die ja schon vorhanden sind.
Damit ist jedoch das Problem nicht zu
lösen.
Ich glaube, dass man hier energisch mit
ordnungspolitischen Maßnahmen vorgehen muss. Die Haltung der Innsbrucker
Grünen verstehe ich nicht ganz. Wenn
man die Nationalratswahlen ansieht, stellt
man fest, dass wir leider einen Rechtsruck
zu verzeichnen haben. Dies deshalb, weil
es diese weichen Haltungen immer wieder
gibt; früher in der Bundesregierung und
natürlich in Teilen der Gesellschaft. Die
Bürgerinnen bzw. Bürger wollen diese
Missstände nicht, sondern möchten, dass
die Politik ihnen Sicherheit gibt und ihre
Freiheit sichert und nicht beschränkt wird.
Daher glaube ich, dass diese ordnungspolitischen Maßnahmen vorzusehen und mit
aller Konsequenz durchzusetzen bzw.
umzusetzen sind.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil, der
Spielplatzordnung und Parkplatzordnung:
Es sind nur zwei bzw. drei Dinge, die hier
geändert werden. Es ist nicht neu, dass
Kinder bis zum vollendeten zehnten
Lebensjahr die Grünflächen betreten