Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.32
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der gerade am Wort ist, seine Wortmeldung beendet hat." Dann kommt die
Wortmeldung "zur Geschäftsordnung" und
anschließend geht es in der RednerInnenListe weiter.
(Bgm.in Zach: Das war jetzt hier der Fall.)
Das war jetzt völlig richtig. Die Frau
Bürgermeisterin hat gesagt, dass GR Hof
aufgerufen wird, wenn GR Haller fertig
gesprochen hat. Geschäftsordnungswidrig
war der Vorgang vorher, dass StRin
Dr.in Pokorny-Reitter während der
Wortmeldung von StRin Mag.a Schwarzl
eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung
anbringen konnte. Deshalb hat StRin
Mag.a Schwarzl völlig zu Recht darauf
hingewiesen, dass es nicht geht, wenn
man in einem Fall so und im anderen Fall
so entscheidet.
(Bgm.in Zach: Doch!)
Das geht nicht.
(Bgm.in Zach: Dann judizieren wir das
wieder, wie schon gehabt, aus, wo Du
immer den Kürzeren gezogen hast.)
Das letzte Mal hat das Amt der Tiroler
Landesregierung in der Frage "BAWAG"
usw. festgestellt, dass die Frau Bürgermeisterin eindeutig geschäftsordnungswidrig gehandelt hat.
(Bgm.in Zach: Ist nicht wahr.)
(GR Federspiel: Das ist ja ein Kindergarten.)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Zur
Geschäftsordnung! Weil GR Mag. Fritz
das jetzt so hochspielt, möchte ich
Folgendes sagen: Es ist ja ein Unterschied
in der Sache, wenn eine Unterstellung
direkt an ein Mitglied des Gemeinderates
geht. Die Frau Bürgermeisterin hat das
aufgegriffen und abweichend von der
bestehenden Geschäftsordnung des
Gemeinderates, wenn niemand Einspruch
erhebt, kann man das sehr wohl tun. Ich
habe nie gehört, dass irgendwer Einspruch erhoben hätte. Sogar StRin
Mag.a Schwarzl hat das dann gerne
entgegengenommen und gesagt, dass sie
sich entschuldigt und das zurückzieht. Das
war völlig geschäftsordnungskonform.
(GR Hof: Zur Geschäftsordnung, es tut mir
Leid.)
GR-Sitzung 30.9.2008
Bgm.in Zach: Nein, ich lasse das jetzt
nicht mehr zu. Ich nehme zur Kenntnis,
dass jetzt GRin Teyml am Wort ist.
(GR Hof: Frau Bürgermeisterin, ich darf
mich jetzt nicht zu Wort melden?)
Bgm.in Zach: Nein, ich entziehe Ihnen
jetzt das Wort, denn ich lasse diese
wichtige Sitzung nicht zu einem "Spielettl"
der Innsbrucker Grünen verkommen. Das
ist ja überhaupt die Höhe. Schreiben Sie
sich das auf.
GRin Teyml: Meine Wortmeldung betrifft
nur die Innsbrucker Parkordnung.
(Bgm.in Zach: Das ist sehr gescheit, denn
für das sind wir da und nicht für irgendwelche Profilierungsneurosen.)
Ich würde alle Mitglieder des Gemeinderates darum bitten - so wie sich StR Dipl.HTL-Ing. Peer darüber geäußert hat diese Altersbeschränkung und zeitliche
Beschränkung doch noch einmal zu
überdenken.
Mich stört vor allem an dem Bild, das dann
über Jugendliche transportiert wird, dass
alle Jugendlichen mit einer solchen
Verordnung zu potenziellen Vandalen
gemacht werden. Ich weiß, dass es
Vandalen gibt - das sind vielleicht 10 % und weiß, was das zuständige Amt von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger diesbezüglich bei den Spielplätzen leisten muss.
Trotzdem frage ich mich, wohin die
Jugendlichen im Alter von zehn bis
achtzehn Jahren gehen sollen? Bis
sechzehn Jahren sollten sie nur auf den
Jugendspielplätzen sein. Ich frage mich
wirklich, ob wir das wollen!
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Nach
22.00 Uhr muss man ja nicht mehr am
Spielplatz sein.)
Nein, das muss man nicht, aber das ist
eine Aufenthaltsmöglichkeit. Ich habe in
diesem Gremium, auch von GRin
Dr.in Waibel und StRin Mag.a Oppitz-Plörer
- schon öfters gehört, dass viele Jugendliche an Bewegungsmangel leiden. Man
kann doch jetzt nicht sagen, nur, weil sie
zehn oder vierzehn Jahre alt sind, sollen
sie die Geräte am Spielplatz nicht mehr
benutzen können.
Wollen wir, dass die Jugendlichen zu
Hause vor dem Computer sitzen oder,