Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 08-September.pdf
- S.44
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 691 -
durch Verbote, werden wir das nicht
verhindern können.
Der § 2 Abs. 1 lautet, dass das Betreten
der Rasenflächen durch Personen bis zum
vollendeten zehnten Lebensjahr zulässig
ist. Das finde ich nicht nur kinder- und
jugendfeindlich, sondern auch familienfeindlich sowie realitätsfremd. Weiters
möchte ich gerne wissen, wer überhaupt
feststellt, welcher Spielplatz in der Stadt
Innsbruck für unter Vierzehn- oder
Sechzehnjährige ist? Viele Spielplätze
haben altersübergreifende Spielgeräte, die
für kleinere aber auch für ältere Kinder ist.
Es gibt einige Spielplätze in der Stadt
Innsbruck, wo es Basketballkörbe gibt,
zum Beispiel im Pechegarten und
Prandtauerufer, aber auch andere. Ich
finde es super, wenn dort ältere Jugendliche - auch bis zu zwanzig Jahren spielen
können. Man kann diese Jugendliche nicht
einfach vertreiben. Generell finde ich es
schlimm, wenn wegen einiger Vorfälle
immer pauschal über Jugendliche geurteilt
wird, diese in ein Eck gedrängt und von
ihren Freiräumen vertrieben werden. Mir
wäre es lieber, wenn man nicht die Kinder
auf den Rasenflächen kontrolliert, sondern
die Hundebesitzer, damit nicht immer der
Hundekot in den Wiesen liegt. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Frau Bürgermeisterin, Sie
haben gerade glücklicherweise die
Gelöbnisformel verlesen. Ich komme jetzt
wieder auf GR Federspiel zurück, der
gesagt hat, dass zwei Mitglieder des
Gemeinderates dieses Amtsgelöbnis,
nämlich die Verfassung und die Gesetze
der Republik Österreich und des Landes
Tirol einzuhalten und jederzeit nach
bestem Wissen und Gewissen zum Wohle
der Stadt Innsbruck zu arbeiten, verletzt
hätten.
Ich unterstelle allen vierzig Mitgliedern des
Gemeinderates, dass sie nach bestem
Wissen und Gewissen zum Wohl der Stadt
arbeiten. Wir haben wahrscheinlich
unterschiedliche Ansichten was das Wohl
der Stadt Innsbruck betrifft. Darüber
streiten wir auch, aber ich spreche
niemandem ab, dass er oder sie das
Bestmögliche für diese Stadt will und die
Gesetze der Republik Österreich und des
Landes Tirol nicht achtet. Genau das hat
GR Federspiel über uns behauptet.
GR-Sitzung 30.9.2008
Er hat in einem zweiten Satz erwähnt,
dass GR Hof und GR Mair Kriminelle
unterstützen. Das Unterstützen von
Kriminellen ist eine Straftat. Die Aussagen
von GR Federspiel sind nicht nur eine üble
Nachrede, sondern schlichtweg eine
Verleumdung und wenn das nicht unter
den § 12 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates fällt, nach der die Vorsitzende für eine solche Wortmeldung einen
Ordnungsruf zu erteilen hat, dann weiß ich
nicht, was ich denken soll. Nach § 12
Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates verlange ich, dass die
Frau Bürgermeisterin GR Federspiel einen
Ordnungsruf erteilt. Allein die Frau
Bürgermeisterin hat darüber zu entscheiden, ob sie das auch macht. Ich darf das
aber verlangen und habe das damit getan.
Das war der erste Teil meiner Wortmeldung, der zweite Teil wird weniger
dramatisch. Ich komme zur Spielplatzordnung und Innsbrucker Parkordnung
zurück. Ich bin sehr dankbar für die
Wortmeldung von StRin Dr.in PokornyReitter, die bestimmte Formulierungen,
wie sie jetzt vorgeschlagen sind, als
familienfeindlich und realitäts- oder
lebensfremd bezeichnet hat.
Nachdem ich selber mit drei Kindern, die
zwar jetzt erwachsen sind, oft auf Spielplätzen war, kann ich den Vorwurf der
Lebensfremdheit nur unterstützen. Bereits
jetzt sagt der § 4 der Innsbrucker Parkordnung, dass alle Einrichtungen und die
Spielgeräte bestimmungsgemäß zu
benützen sind. Also was anderes damit zu
machen als die bestimmungsgemäße
Nutzung vorsieht, ist damit ja schon
verboten.
Der § 3 der Spielplatzordnung besagt,
dass jedwede Beschädigung oder
Verschmutzung untersagt ist. Diesem
Punkt stimme ich zu und der soll ebenso
durchgesetzt werden. Das hat aber nichts
mit dem Alter zu tun. Wahrscheinlich sind
jene Mitglieder des Gemeinderates, die
selber Kinder haben, als ihre Kinder klein
waren, mit ihnen auf der Wippe gesessen
und haben sich entweder selbst hinaufgesetzt oder per Handbetrieb mit dem Kind
gewippt.
Sie werden auf jedem Kinderspielplatz, auf
dem sich eine Rutsche befindet, feststel-