Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.41

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- 1138 -

Das ist natürlich redaktionell falsch, weil der Gemeinderat im Jahr 1999 die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als Verkehrskoordinator der Stadt Innsbruck beschlussmäßig eingesetzt hat. Wir
haben einvernehmlich folgende Formulierung gefunden:
"Über Verlangen des Verkehrskoordinators der Stadt Innsbruck, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) oder der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) hat ..."
Dieses redaktionelle Versehen ist jetzt auf kurzem Weg bereinigt, aber das
sollen alle wissen.
GR Dr. Patek: Ich habe eine Frage zu den zuletzt angesprochenen Aspekten. Ich sehe sehr wohl eine Klärungsfrage im Innenverhältnis
zwischen Fach und den politischen Gremien, was den Informationsfluss
und allenfalls die Fundierung der Entscheidung anlangt. So wie das jetzt
dargestellt worden ist, sehe ich auch im Außenverhältnis gegenüber dem
Investor eine gravierende Auswirkung. Wenn der Investor zusätzlich zu
dem jetzt Vorliegenden auch noch das Recht behält, selbst bei Ablehnung
das Vorprojekt weiter zu bearbeiten und dem Gemeinderat nach sechs
Monaten zur Beschlussfassung vorzulegen, dann heißt das, dass die Stadt
Innsbruck im Gegenzug verpflichtet ist, vier Monate abzuwarten, bis sie eine Neuausschreibung vornehmen kann. Es könnte sein, dass diese Vorprojekt im Gemeinderat beschlossen wird.
Es gibt dem Investor oder dem jeweiligen Geschäftspartner
eine Stärke in die Hand, mit dem dieser Druck auf die Stadt Innsbruck
machen kann, weil die Stadt Innsbruck den Zeitverlust spürt, wie dringend
das gegenüber dem Behördenverfahren durchzuziehen ist. Wenn das in der
Form kommt, ist das meiner Meinung nach eine wesentliche Abänderung
des gesamten Prozederes, so wie das derzeit in der Tischvorlage vorliegt.
Dazu möchte ich noch gerne eine Aufklärung haben.
GR Linser: Ich habe noch folgende Frage: Wer hat denn diese
Mindestanforderungen festgelegt? War das die Stadt Innsbruck oder war
das die Stadt Innsbruck und die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH &
Co KG (INKB) gemeinsam? Ich frage wegen dem Punkt der Beförderkapazitäten. Es gibt derzeit bei der Hungerburgbahn eine Stundenkapazität von

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003